Angesichts von Ankündigungen in der Politik, u. a. familienpolitische Leistungen in der kommenden Legislaturperiode auszuweiten, warnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor teuren Wahlgeschenken. Wir fordern seit Jahren, dass der große Strauß sozialer Leistungen neu geordnet, auf die wirklich Bedürftigen konzentriert, entbürokratisiert und transparent gestaltet werden muss. So gibt es zum Beispiel rund 150 familienpolitische Leistungen in unterschiedlicher Höhe und Zielrichtung mit einem Gesamtvolumen von rund 130 Mrd. Euro pro Jahr. Gutachten zur Wirkungsweise dieser Leistungen kamen zu dem Ergebnis, dass sie teilweise nicht zusammenpassen oder sich gegenseitig in ihrer Wirkung aufheben. Bevor über weitere Ausweitungen entschieden wird, muss das Familienleistungssystem auf Effizienz und Transparenz überprüft und neu getrimmt werden. Bei der Frage der Familienarbeitszeit ist in erster Linie nicht der Staat, sondern der Arbeitgeber gefordert. Hier sollten flexible, mit den Arbeiternehmern abgestimmte Arbeitszeitmodelle, vereinbart und umgesetzt werden.
Der weitere konsequente Ausbau der Kinderbetreuung ist die zentrale Herausforderung der Städte und Gemeinden. Der Bedarf und die Anforderungen wachsen schneller als alle erwartet haben. Immer mehr junge Mütter (46 %) wollen ihre Kinder schon nach einem Jahr in der Betreuung wissen. Die Geburtenrate steigt. 130.000 Flüchtlingskinder sind im kindergartenfähigen Alter. Die Arbeitszeiten flexibilisieren sich, damit stellen sich auch andere Anforderungen an die Betreuungszeiten. Für diese Herkulesaufgabe brauchen die Kommunen auch die Unterstützung des Bundes. Schon jetzt belaufen sich die kommunalen Kosten auf jährlich 26,8 Milliarden Euro. Die Kita-Beiträge machen dabei nur 3,8 Milliarden Euro aus. Da Eltern mit geringem Einkommen ohnehin keine Beiträge entrichten, darf die Beitragsfreiheit nicht das primäre politische Ziel sein. Entscheidend ist der Ausbau, die Verbesserung der Qualität und zusätzliche flexible Betreuungszeiten. Das muss jetzt Vorrang haben. Im Übrigen hat der Bund keine Zuständigkeit für die Beitragsgestaltung im Kindergarten. Das ist Aufgabe der Länder und der Kommunen.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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