Berlin - "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bedauert, dass das Parteiverbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Die juristische Begründung ist allerdings nachvollziehbar, da unsere Verfassung an ein Parteiverbot ganz besonders hohe Anforderungen stellt. Es gilt, jetzt vor Ort weiter konsequent die politischen Positionen der 338 Mandatsvertreter der NPD in kommunalen Parlamenten in Deutschland zu bekämpfen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 03-2017)
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