Untersagt werden können derartige Veranstaltungen nur, wenn sie das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten. Die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind hohe Güter in unserem Staatssystem. Natürlich ist es zu kritisieren, dass ausländische Politiker hier in Deutschland Wahlkampf machen. Das rechtfertigt aber nicht, Auftritte politisch zu verbieten.
Hier ist Besonnenheit erforderlich und Provokation zu vermeiden. Die Demokratie in Deutschland ist stark genug, dies auszuhalten. Auch eine europäische Regelung, wie sie der österreichische Bundeskanzler vorgeschlagen hat, führt nicht weiter. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, mit der Türkei eine Vereinbarung zu treffen, dass derartige Veranstaltungen in Deutschland in einem sicheren und vernünftigen Rahmen auf der Basis des deutschen Rechts ohne Gewalt und Tumulte durchgeführt werden können.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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