Mit dem verabschiedeten Verpackungsgesetz entfernt sich der Deutsche Bundestag endgültig von dem ursprünglich angestrebten Wertstoffgesetz. Auch nach jahrelangen Diskussionen ist es damit nicht gelungen, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und insbesondere bürgernahes Wertstoffgesetz zu erarbeiten. Das ursprüngliche Ziel, über die Verpackungsverordnung hinaus auch stoffgleiche Nichtverpackungen wie die vielbemühte Bratpfanne oder Gummi-Quietsche-Ente zu erfassen und im Sinne eines nachhaltigen Rohstoffkreislaufes über das Recycling diesem wieder zuzuführen, ist damit nicht erreicht worden.
Das nun verabschiedete Verpackungsgesetz stellt vielmehr ein Update der Verpackungsverordnung und eine Erhöhung der Recyclingquoten dar. Die Quoten werden schrittweise angehoben, im Fall von Glas und PPK auf 90 Prozent und bei Kunststoffen auf über 60 Prozent.
Durch einen entsprechenden Änderungsantrag des Umweltausschusses des Bundestages vom 29.03.2017 konnten jedoch noch Verbesserungen zugunsten der Kommunen erreicht werden. Insbesondere wurde § 22 Abs. 2 des Verpackungsgesetzes entsprechend des Wunsches der kommunalen Spitzenverbände angepasst und der Erforderlichkeitsvorbehalt nun durch einen Geeignetheitsvorbehalt ersetzt. Diese Anpassung war dringend nötig, um Kommunen durchsetzbare Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, mit denen die parallelen Sammelstrukturen der Kommunen und der dualen Systeme möglichst reibungslos aufeinander abgestimmt werden können. Der Geeignetheitsvorbehalt bietet nunmehr einen klaren Rechtsrahmen. Der zunächst beabsichtigte Erforderlichkeitsvorbehalt hätte jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge gehabt.
Darüber hinaus wurde entsprechend des Änderungsantrages des Umweltausschusses eine sanktionslose Mehrwegquote im Verpackungsgesetz eingeführt. Auf diesem Wege soll der Anteil von Mehrweg-Getränkeverpackungen auf mindestens 70 Prozent angehoben werden. Der Mehrweganteil liegt zurzeit bei lediglich rund 45 Prozent.
Weitere Informationen:
(Foto: © monticellllo-Fotolia.com)