Bundestag stärkt Schutz von Polizei- und Rettungskräften

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Angriffe auf diesen Personenkreis fordert der DStGB seit längerem u.a. eine Verschärfung des Strafrechts sowie Rettungskräfte und Hilfskräfte der Feuerwehren einzubeziehen. 2016 hat es mehr als 40.000 Straftaten gengenüber Vollstreckungsbeamte gegeben, die Dunkelziffer nicht eingerechnet.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die tagtäglich Leib und Leben für diese Gesellschaft einsetzen, solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert sind“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg. Gegen derartige Gewalttaten darf es keine Toleranz geben. Dies verbietet allein der Respekt und die Wertschätzung gegenüber den Polizistinnen, Rettungskräften und Feuerwehrleuten. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss hier ein deutliches Zeichen setzen.

Durch die heute beschlossene Änderung des Strafgesetzbuches werden zukünftig tätliche Angriffe auf Beamtinnen und Beamte, die zu Vollstreckungsmaßnahmen berufen sind, auch schon bei einfachen Diensthandlungen auch während Dienstfahrten (Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen) mit bis zu 5 Jahren Haft verurteilt werden können. Allein das Mitführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges soll sich strafverschärfend auswirken. Darüber hinaus wird mit Gesetz zukünftig auch die Behinderung von Rettungs- und Hilfeleistungen unter Strafe gestellt.

Nach Auffassung des DStGB wäre es zusätzlich sinnvoll gewesen, neben der Änderung des Strafrahmens auch die Initiative des Bundesrates aufzugreifen und Handlungen, die sich gegen das Gemeinwohl richten, als strafschärfend zu berücksichtigen. Dies hätte nicht nur Vollstreckungsbeamtinnen – und beamten betroffen, sondern auch ehrenamtlich für das Gemeinwohl Engagierte, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und Kommunalpolitiker und wäre eine Möglichkeit gewesen, der zunehmenden Hasskriminalität gegen diese Gruppen zu begegnen.

Die Verschärfung des Strafrahmens wird allerdings nur weiterhelfen, wenn die Staatsanwaltschaften und die Justiz die Fälle konsequent verfolgen und aburteilen.

(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)

(Foto: © vadymvdrobot - Fotolia.com)

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