Zum nunmehr 26. Mal hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen einen landesweiten Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren von Kommunen in NRW vorgenommen. Alle Jahre wieder werden dabei die teils großen Unterschiede bei den Gebühren und die angebliche Intransparenz ihrer Zusammensetzung kritisiert. Allerdings werden die falschen Prämissen des Bundes der Steuerzahler NRW auch mit der x-ten Wiederholung nicht richtig. Es bleibt dabei: bei der plakativen Aufstellung der unterschiedlichen Gebührenhöhe in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Die Erkenntnis, dass die Gebühren für die Abfall- und Abwasserentsorgung sich von Kommune zu Kommune unterscheiden können, ist nicht neu. Bei der Müllentsorgung liegt die Stadt Münster 2017 mit einer jährlichen Gebühr von 564 Euro für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt an der Spitze. In Dahlem im Kreis Euskirchen liegen die Gebühren hingegen für einen ebenso großen Haushalt bei lediglich 132 Euro pro Jahr. Wer diese nackten Zahlen miteinander vergleicht, verkennt jedoch, dass die Bedingungen, die vor Ort Einfluss auf die konkrete Höhe der Abfallgebühr haben, höchst unterschiedlich sein können.
Insbesondere hat der bei der Müllentsorgung angebotene Service großen Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Ausschlaggebend ist zumeist der Rhythmus, in dem die Tonnen von den Abfallwirtschaftsbetrieben abgeholt werden. Die Entsorgung in einem vierzehntätigen Rhythmus kann aber später auf der Gebührenseite nicht unkommentiert mit einer Abholung in wöchentlichen Rhythmus verglichen werden.
Hinzu kommt, dass die Personalkosten bei der Abholung maßgeblich davon abhängen, ob die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Voll- oder Teilservice anbietet. Wenn der Bürger beim Teilservice die Tonne selbst an die Straße stellt und wieder zurückräumt, ist die Abfallentsorgung günstiger als beim Vollservice, bei dem die Tonne durch die Mitarbeiter der Reinigungsbetriebe abgeholt und auch wieder zurückgestellt wird. Diese Unterschiede im Service werden bei der Interpretation der nackten Zahlen der Einfachheit halber vernachlässigt.
Nicht nur beim Service unterscheiden sich die Kommunen, sondern schlicht und ergreifend auch darin, was von der Gebühr alles umfasst ist. Werden die Straßenreinigung oder der Sperrmüll direkt über die Abfallgebühr abgerechnet, schlägt sich dies natürlich auch in der Höhe der Gebühren nieder. Ist die örtliche Müllverbrennungsanlage bereits abfinanziert, entstehen kaum noch Kapitalposten. Hier senken sich die Gebühren zugunsten der Bürger.
Dabei entspricht es dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung, dass mit der Ratsentscheidung über die Abfallsatzung auch ein Gestaltungsauftrag verbunden ist. Hält die Stadt beispielsweise eine Aufklärungskampagne zur Müllreduzierung für erforderlich, weil etwa die wilde Müllablagerung zunimmt, kann auch das in der Gebührenkalkulation eine Rolle spielen. Einheitsgebühren im ganzen Land würden diesem durch das Grundgesetz vorgegebenen kommunalen Spielraum nicht gerecht und sind nicht gewollt.
Auch wenn sich das neueste Ranking der Abfallgebühren des Bundes der Steuerzahler NRW schön liest, ist seine Aussagekraft minimal. Die konkrete Ausgestaltung der Abfallgebühr vor Ort ist einfach von zu vielen Faktoren abhängig, als dass man sie auf diese Weise nebeneinanderstellen könnte. Mit einer solchen Auflistung ist weder den Bürgern noch der viel beschworenen Transparenz gedient. Dabei sollte der Bund der Steuerzahler NRW sich zukünftig auf die vielen guten und aufschlussreichen Publikationen konzentrieren. Den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen dürfte er nämlich kennen.
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