Im März 2016 hatte das Bundeskabinett die Wohnungsbau-Offensive beschlossen. Diese umfasst ein 10-Punkte-Programm. Zu diesem zählen u.a. die verbesserte Bereitstellung von Bauland sowie die verbilligte Abgabe von Grundstücken durch den Bund oder die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung. Im Rahmen einer Innovationspartnerschaft entwickelt das Bündnis zudem innovative und wirtschaftliche Ansätze für eine technologieoffene Minderung von Treibhausgasen, damit das gemeinsame Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 erreicht und gleichzeitig ausreichend und bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen werden kann.
Die Bündnispartner haben für die Akzeptanz des Wohnungsneubaus geworben und zukunftsfähige Formen des Wohnungsbaus wie das serielle Bauen vorangetrieben. Der Bund hat zudem die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau auf mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdreifacht. Ein weiterer Erfolg der Bündnisarbeit ist die Schaffung der neuen Baugebietskategorie Urbanes Gebiet. Städte und Gemeinden erhalten damit neue Möglichkeiten, um in Stadtlagen Wohnungen im bezahlbaren Segment zu schaffen und gleichzeitig eine Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe zu realisieren. Eine aktuelle BBSR-Studie zeigt, dass sich in Deutschland zudem bereits etwa 90 lokale Bündnisse zum Wohnen gegründet haben. Die freiwilligen Vereinbarungen von Kommunen, Wohnungswirtschaft, Eigentümern und weiteren Partnern helfen vielerorts, den Wohnungsbau zu stärken.
Der Umsetzungsstand der Wohnungsbau-Offensive offenbart aber auch, dass es noch weiteren Handlungsbedarf gibt. So sollte gehört zum Beispiel eine verbesserte steuerliche Abschreibung zur Ankurbelung des Wohnungsbaus in Ergänzung der klassischen sozialen Wohnraumförderung weiterhin auf die Tagesordnung. Weitere Themen sind eine zielgerichtete Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, eine Optimierung des Bodenrechts zur Baulandmobilisierung, eine Anpassung der unterschiedlichen Bauordnungen der Länder, ein konsequenter Abbau überflüssiger Baustandards und Normungsvorgaben sowie die Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens. Der DStGB spricht sich daher für eine Fortsetzung der Bündnis-Arbeit auch in der neuen Legislaturperiode aus. Hierbei muss sichergestellt werden, dass Bund und Länder zukünftig gleichermaßen für die gesamtstaatliche Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung zuständig werden.
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(Foto: © BMUB/Thomas Trutschel)