Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie zum Bildungsniveau von Grundschülern und dem Lehrermangel an Grundschullehrern fordert der DStGB die Kultusministerkonferenz aber auch den Bund auf, statt über bundesgesetzliche Rechtsansprüche auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen zu reden, einen Aktionsplan zum bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen vorzulegen.
Schulen sollen jedes Kind individuell fördern und damit zur Chancengerechtigkeit beitragen, indem die Koppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg abnimmt. Unstreitig ist diese Aufgabe in Schulen in sozialen Brennpunkten oder mit einem hohen Migrantenanteil schwerer zu erreichen. Um die Lernerfolge zu erreichen, müssen die Schulen gezielter durch zusätzliche Finanzmittel, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und die Einstellung von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen gefördert werden.
Die notwendigen Finanzmittel können die Länder als Verantwortliche für die Bildung und die Ausbildung der Lehrerschaft sowie Kommunen als Schulsachaufwandsträger nicht alleine aufbringen. Das Grundgesetz fordert gleichwertige Lebensverhältnisse. Dies muss mit Blick auf die Chancengerechtigkeit besonders für das Bildungswesen gelten. Der Föderalismus wird nicht in Frage gestellt, wenn sich der Bund finanziell an dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung beteiligt. Auch könnten Finanzmittel aber auch andere Sozialleistungen in die Bildungsinvestitionen umgeleitet werden. Die Politik sollte den Mut aufbringen, die Finanzmittel zugunsten der Förderung des Bildungssystems umzuschichten. "Mehr soziale Gerechtigkeit bedeutet insbesondere bessere Bildung und besser ausgestattete Schulen für alle" sagte Landsberg.
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