Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben anlässlich einer Bundespressekonferenz die Asylzahlen für das erste Halbjahr 2016 vorgestellt.
Zahl der Asylsuchenden
Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland im ersten Halbjahr des Kalenderjahres ist insgesamt noch hoch, im Vergleich zum Vorjahr jedoch stark rückläufig. Von Anfang Januar bis Ende Juni dieses Jahres wurden im EASY-System insgesamt 222.264 Neuankömmlinge registriert. Im Monat Juni 2016 wurden im EASY-System 16.335 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Vormonat: 16.281).
Ausschlaggebend für diese Entwicklung sei nach Aussage des Bundesinnenministers, Thomas de Maizière, die Schließung der Balkanroute und das EU-Türkei-Abkommen. Die Anlandungen in Griechenland seien seitdem erheblich zurückgegangen. Das Migrationsgeschehen über die zentrale Mittelmeerroute erreiche hingegen etwa das Niveau aus dem vergangenen Jahr. De Maizière wies darauf hin, dass die dargestellten Entwicklungen dennoch "labil" seien. Auch "erhebliche Verschlechterungen" seien nach wie vor möglich, weswegen eine Prognose für das gesamte Jahr 2016 zu diesem Zeitpunkt "nicht seriös" getroffen werden könne.
Zahl der Asylanträge
Die Arbeit des BAMF sei effizienter geworden. Im ersten Halbjahr 2016 seien 283.000 Asylentscheidungen getroffen worden, so viele Asylentscheidungen wie zuvor im gesamten Jahr 2015. Die Zahl der Anhörungen sei im Juni noch einmal um fast 80 Prozent auf mehr als 35.000 gestiegen. Die Zahl der anhängigen Verfahren liege aktuell bei 500.000.
Im Juni 2016 wurden beim BAMF 74.637 Asylanträge gestellt. Über 51.757 Anträge von Personen wurde entschieden (Vorjahresmonat 20.512 Entscheidungen, Vormonat 36.465). 18.906 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (36,5 % aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 12.090 Personen (23,4 %) subsidiären Schutz und 709 Personen (1,4 %) Abschiebungsschutz. Abgelehnt wurden die Anträge von 12.207 Personen (23,6 %). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.845 Personen (15,1 %).
Der Abbau von Altfällen gehe stark voran. Ende Juni 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 495.792, davon 478.830 als Erstanträge und 16.962 als Folgeanträge (Vormonat: 459.667 anhängige Verfahren; zum 30. Juni 2015: 237.877 anhängige Verfahren).
Anders als Anfang des Jahres geht das BAMF von weniger Verfahren aus, die 2016 insgesamt zu bearbeiten sind. Das liege einerseits daran, dass die Zahl der in Deutschland Ankommenden aktuell geringer ist, als zu Jahresbeginn angenommen. Andererseits legen die bisherigen Antragszahlen in 2016 und die Schätzungen der Länder nahe, dass auch weniger Personen als angenommen noch keinen Asylantrag gestellt haben. Ein großer Teil der anhängigen Verfahren, die aktuell noch beim Bundesamt auf eine Entscheidung warten, bedürfen einer aufwendigen Bearbeitung durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen. Das Arbeitsvolumen für das Bundesamt bleibt also hoch.
Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene
Ein Bündel an nationalen und europäischen Maßnahmen seien bislang zur Bewältigung der Flüchtlingsströme ergriffen worden.
Mit dem Asylpaket II, dem Datenaustauschverbesserungsgesetz und zuletzt dem am 8. Juli vom Bundesrat verabschiedeten Integrationsgesetz, sei der notwendige Rechtsrahmen geschaffen worden. Mit dem Ausbau der Kapazitäten im BAMF in der Antragsannahme sollen mehr neue Verfahren angelegt werden können, als aktuell Personen ins Land kommen. So verringere sich die Zahl derjenigen, die bereits seit 2015 im Land sind und bislang noch keinen Antrag stellen konnten. Dadurch steige automatisch die Zahl der anhängigen Verfahren. Die sog. „EASY-Gap“ werde bis Ende des Sommers geschlossen sein. Die Zahl der Integrationskurse in diesem Jahr habe sich erheblich gesteigert. Die Vergütungen für die entsprechenden Lehrkräfte seien mit der Deutschsprachverordnung (vgl. DStGB-Aktuell Nr. 2716-04) zum 1. Juli erhöht worden. Die Kurse in diesen neuen Größenordnungen zu organisieren, stelle die Beteiligten vor erhebliche logistische Herausforderungen.
Auf europäischer Ebene sei in den kommenden Monaten eine Entwicklung der Rechtssetzung im Hinblick auf das Asylrecht zu erwarten. Neben der jüngst durch das Europäische Parlament gebilligten Frontex-Verordnung, die die Grenzschutzagentur zu einer europäischen Küstenwache aufwachsen lässt, werden dies vor allem die Reformen der Eurodac-Verordnung und der Dublin-Verordnung sein. Außerdem sollen die Bedingungen, Verfahren und Standards in einem gemeinsamen europäischen Asylrecht angeglichen und vereinheitlicht werden, um künftig etwa Sekundärmigration zu verhindern.
Die Meldungen des BMAF und des BMI zu den veröffentlichten Zahlen sind unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2016/20160707-asylgeschaeftsstatistik-juni.html und unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/07/asylantraege-juni-2016.html
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