Das von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks erarbeitete Papier greift zahlreiche DStGB-Forderungen zur Förderung des Wohnungsbaus auf und sieht unter anderem die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauschriften sowie weitere Mittel für den sozialen Wohnungsbau vor.
Mit dem 10-Punkte-Programm, das den Kern des Bündnis-Berichtes bildet, liegt das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung“ vor.
Wie das BMUB mitteilt, hat der Bund bereits einige der Maßnahmen für die Ankurbelung des Wohnungsneubaus in Angriff genommen, unter anderem die verbilligte Bereitstellung von Bundesliegenschaften und die Erhöhung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung. Auch die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte verbesserte Abschreibung für Neubauten, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat, könnte sich positiv auf die Neubautätigkeit auswirken.
Der DStGB hat zu Letzterem allerdings angemahnt, dass eine Sonderabschreibung nicht nur auf Ballungsräume und Großstädte begrenzt werden darf, sondern auch Städte und Gemeinden im ländlichen Raum einbeziehen muss.
Der vollständige Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive kann unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
Anmerkung:
Das am 09.03.2016 vorgestellte 10-Punkte-Programm der Bundesregierung für eine Wohnungsbau-Offensive zielt aus Sicht des DStGB grundsätzlich in die richtige Richtung. Nun gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen.
Bund und Länder sind aufgefordert, schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um auf den in Deutschland bestehenden Wohnungsbedarf reagieren zu können. Trotz einer leichten Zunahme lag die Neubautätigkeit in Deutschland mit rund 270.000 Wohnungen auch im Jahr 2015 noch deutlich unter dem erforderlichen Niveau. Um den vielen Wohnungssuchenden eine Chance auf eine bezahlbare Wohnung zu bieten, bedarf es einer Wohnungsbau-Offensive. Bis zum Jahr 2020 besteht ein Bedarf von mindestens 350.000 Wohnungen pro Jahr. Hierbei ist auch der Bedarf aufgrund der erhöhten Zuwanderung zu beachten. Auch wenn nicht alle Flüchtlinge und Asylbegehrenden auf Dauer in Deutschland bleiben werden, wird der Bedarf an Wohnraum in den kommenden Jahren nochmals deutlich zunehmen.
Weitere Einzelheiten können dem Statement „Bau von Wohnraum stärker fördern“ entnommen werden.
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