„Insbesondere Wohnsitzauflagen tragen dazu bei, die Integrationsbemühungen der Kommunen zu verstetigen. Nunmehr erhalten alle Beteiligten eine bessere Planungsgrundlage – sowohl Kommunen im ländlichen Raum, die bislang Integrationsbemühungen abbrechen müssen, wenn Betroffene nach Anerkennung den Wohnsitz Richtung Stadt verlagern, als auch größere Städte, die diese Integrationsbemühungen im Grunde neu beginnen können, wenn die Betroffenen nach Anerkennung dorthin ziehen. Deshalb begrüßen wir den Vorstoß aus Meseberg, Wohnsitzauflagen auch rückwirkend zu ermöglichen grundsätzlich“, so die Abgeordneten Liebing und Haase.
„Zu klären wäre, ob die Dauer der Zuweisung ausreicht und verlängerbar ausgestaltet werden kann. Auch muss sie finanziell unterlegt werden, damit echte Perspektiven für Kommunen und Flüchtlinge geschaffen werden“, so Dr. Gerd Landsberg, Ingbert Liebing und Christian Haase.
„Bei der Wohnsitzpflicht handelt es sich um ein wichtiges politisches Signal“, so Landsberg, Liebing und Haase. Wichtig sei es allerdings, dass dieses Instrument so konzipiert werde, dass eine intelligente Steuerung möglich sei. „Es sollte unter anderem möglich sein, Familien zusammenzuführen. Außerdem macht es sicherlich keinen Sinn, eine Familie, die seit einiger Zeit in Bayern lebt, nach Norddeutschland zu schicken oder umgekehrt“, so Landsberg.
„Wir erwarten von den Ländern die konsequente Umsetzung der im Integrationsgesetz vorgesehenen Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber. Das ist notwendig um die gerechte und gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge sicherzustellen. Kein Land sollte die insoweit notwendige Solidarität verweigern“, so Landsberg, Liebing und Haase weiter.
„Wir müssen bei der Ausgestaltung der Wohnsitzauflage darauf achten, dass vor Ort Arbeit und Teilhabe für die Flüchtlinge ermöglicht wird. Flüchtlinge sollten an dem zugewiesenen Ort mittelfristig auch die Chance auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben. Daher wird es notwendig sein, die Wohnsitzpflicht auch finanziell mit Strukturfördermitteln zu unterlegen“, so Landsberg abschließend.
(Pressemitteilung Nr. 12/2016)
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