Um den tatsächlichen Bedarf an preisgünstigem Wohnraum in Deutschland zu decken, muss der Bund seine Ausgleichszahlungen für die soziale Wohnungsbauförderung von gegenwärtig zugesagten 1 Milliarde Euro auf mindestens zwei Milliarden Euro jährlich erhöhen. Diese Finanzmittel müssen von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert und zweckgebunden eingesetzt werden.
Unerlässlich ist zudem, dass zeitnah mittels geeigneter steuerlicher Anreizinstrumente der Neubau preiswerten Wohnraum vom Bund gefördert wird. Der Vorschlag der Bundesregierung, den privaten Neubau durch Sonderabschreibungen zu begünstigen, zielt in die richtige Richtung. Angesichts des enormen Neubaubedarfs sollten diese Maßnahmen jedoch weder bis 2018 befristet sein noch auf Gebiete „mit angespannten Wohnungsmärkten“ beschränkt werden. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besteht nicht nur in Ballungszentren, sondern in zahlreichen Städten und Gemeinden, auch im ländlichen Raum. Zu einer Verschärfung der Situation am Wohnungsmarkt trägt nicht zuletzt der ungebrochene Flüchtlingsstrom nach Deutschland bei. Die Herausforderungen, die mit der Flüchtlingsunterbringung verbunden sind, müssen nicht nur in Städten mit „angespannter Wohnungslage“, sondern in allen Städten und Gemeinden bewältigt werden.
Neben Sonderabschreibungen muss auch eine Erhöhung der linearen Abschreibungssätze im Neubau auf drei Prozent sowie die Einführung einer erhöhten AfA für neu errichtete Wohnungen mit Sozialbindung (nach dem Muster des früheren § 7 k) Einkommenssteuergesetz) geprüft werden. Der Bund sollte schließlich auch eine vorsteuerliche Berücksichtigung der Grunderwerbssteuer ins Auge fassen, um die Doppelbesteuerung bei kommunalem Zwischenerwerb, bei der Entwicklung von Bauland durch Kommunen oder Entwicklungsträger und beim Wohnungsneubau zu vermeiden.
Weitere Flexibilisierungen im Baurecht sind zwingend erforderlich. So kann insbesondere die Nachnutzung von Flüchtlingsunterkünften allgemein zu Wohnzwecken, auch im Außenbereich oder in Gewerbegebieten, zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum beitragen. Auch ein neuer Baugebietstyp mit flexiblen Nutzungsmischungen für Wohnen und Gewerbe wäre sinnvoll. Die von Bund und Ländern angekündigte Schaffung eines neuen Baugebietstyps „Urbanes Wohngebiet“ ist schnellstmöglich umzusetzen.
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