Viele Kommunen haben bisher gezögert, wegen des Haftungsrisikos freies WLAN anzubieten, beispielsweise in Flüchtlingsheimen. Deutschland befindet sich, was die öffentliche WLAN-Nutzung betrifft, im internationalen Vergleich allenfalls im Mittelfeld. Eine auskömmliche Internetkommunikation wird aber immer wichtiger und damit zu einem bedeutenden Standortfaktor in den Städten und Gemeinden.
Seit dem Jahr 2010 gilt in Deutschland das Prinzip, dass der Betreiber eines WLAN-Hotspots für mögliche Vergehen seiner Nutzer haftbar gemacht werden kann, selbst wenn er von den Verstößen gar nichts wusste. Das gilt etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik. Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, riskiert also mindestens eine Abmahnung. Ausgenommen von der Haftung sind allerdings bisher große Provider wie zum Beispiel die Deutsche Telekom oder Vodafone. Jetzt soll jeder Anbieter, etwa der kleine Café-Betreiber dieses Haftungsprivileg nutzen können. Eine sog. Vorschaltseite mit Warnhinweisen oder eine Passwortsperre wären nach der Neuregelung nicht mehr notwendig.
Die jetzt vereinbarten Änderungen sollen in der kommenden Woche im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen werden. Dann könnte der Deutsche Bundestag voraussichtlich noch im Mai das Gesetz beschließen.
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