Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich geschützt und gehört zu einem demokratischen Rechtsstaat. Auch für Arbeitskampfmaßnahmen gilt aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die jetzigen Aktionen sind in ihrer Massivität längst an der Grenze.
Es gibt einen Tag vor der Fortsetzung der Tarifverhandlungen kei-nen Grund, Bürgerinnen und Bürger durch Warnstreiks an großen Flughäfen, dem ÖPNV oder in Kitas und Kliniken zu belasten. Viele Menschen haben kein Verständnis für derartige Maßnahmen vor der beginnenden zweiten Verhandlungsrunde. Das gilt insbesondere für die Eltern, die vor verschlossenen Kitas stehen. Arbeitskampfmaßnahmen dürfen das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzen, insbesondere in sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge, zum Beispiel der medizinischen und pflegerischen Betreuung, der Kinderbetreuung oder dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Es sollten neue Spielregeln vereinbart werden die es zulassen, dass die Gewerkschaften weiter für ihre Ziele kämpfen können, aber die Allgemeinheit nicht unnötig einschränken, wie etwa das komplette Schließen von Flughafen.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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