Derzeit wird Unterhaltsvorschuss maximal 72 Monate und nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Der Unterhaltsvorschuss soll die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern verbessern, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Bundesweit beziehen rund 500.000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Ausgaben belaufen sich auf über 800 Mio. Euro jährlich . Der Bund beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten. Länder und Kommunen tragen die restlichen Zweidrittel und somit die Hauptlast.
„Wenn der Bund die Grenzen bei Kindesalter und Bezugsdauer anheben möchte, so hat er auch die Kosten vollständig zu tragen“, so Landsberg. Von dem Vorschlag würden allerdings viele Alleinerziehende mit ihren Kindern überhaupt nicht profitieren. Beziehen diese bereits Sozialleistungen (Hartz-IV), so wird darauf der Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet. Die betroffene Familie würde dadurch keinen Cent mehr erhalten.
Natürlich sind Unterhaltsschulden kein Kavaliersdelikt, aber ob die Zahlungsmoral, sowohl von den Vätern wie auch den Müttern, durch einen möglichen Führerscheinentzug als strafrechtliches Allheilmittel verbessert wird, muss bezweifelt werden. Ein großer Teil der Väter und Mütter ist schon beruflich auf das Autofahren angewiesen, mit dem Führerscheinentzug würde Ihnen die Grundlage für eigenes Erwerbseinkommen und damit auch die Möglichkeit zur Zahlung von Unterhalt genommen.