In vielen Städten gibt es die Befürchtung, dass die kommunalen Verkehrsunternehmen zukünftig aus dem Nahverkehr verdrängt werden. Wenn Linienverkehre neu vergeben werden, beinhalten bei vielen Städten die Planungen gemeinwirtschaftliche Angebote. Wegen des gesetzlich verankerten Vorrangs „eigenwirtschaftlicher“ Verkehre müssen entsprechende Anträge genehmigt werden, wenn sie nicht erkennbar unrealistisch sind. Kommunale Unternehmen mit gemeinwirtschaftlichen Leistungsanteilen haben dann das Nachsehen. Im schlimmsten Fall müssen sie abgewickelt werden.
4. November 2016