Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge zielgenauer fördern

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befinden sich derzeit 68.100 unbegleitete junge Flüchtlinge in Obhut der Jugendhilfe. Wir gehen dabei von jährlichen Kosten von rund 2,7 Milliarden Euro aus. Die zunehmende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt eine große Herausforderung für die Kommunen dar. Überwiegend handelt es sich um Personen zwischen 15 und 17 Jahren. Richtig ist, dass die jungen Menschen aufgrund ihrer Fluchterfahrung und der Trennung von ihrer Familie unserer besonderen Hilfe brauchen. Im Zuge der Umsetzung ist aber andererseits deutlich geworden, dass die Instrumente der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der sog. „Hilfen zur Erziehung“ für eine Vielzahl dieser jungen Menschen nicht deren Bedürfnissen nach Unterkunft, Beschulung, Ausbildung und Sprachförderung entsprechen. Aufgrund ihres Alters sind viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge relativ selbstständig. Die Herausforderungen liegen eher in dem Erlernen der deutschen Sprache und in den ggf. vorhanden kulturellen Differenzen sowie der Klärung ausländer- und asylrechtlicher Fragen. Die üblicherweise bei den durch die Hilfen zur Erziehung betreuten Jugendlichen vorliegenden Bedarfe und Problemlagen sind sehr unterschiedlich zu den der jungen Flüchtlinge. Es bedarf also spezielle Angebotsformen, die diesen spezifischen Anforderungen entsprechen und die Finanzierung regeln.

Es ist angemessen, Islamunterricht auch an staatlichen oder staatlich kontrollierten Schulen anzubieten. Die Integrationschancen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind eigentlich deutlich besser als die anderer Flüchtlingsgruppen. Gerade junge Menschen sind häufig begeisterungsfähiger und neugieriger und sie haben ihre Zukunft noch komplett vor sich. Spracherwerb und Schulausbildung stehen im Vordergrund. Ein junger Flüchtling, der allein ins Land gekommen ist, benötigt insoweit ganz andere Zuwendung als ein Jugendlicher in Deutschland, der im Rahmen der Jugendhilferechts Unterstützung erhält. Wir müssen uns fragen, ob wir die Instrumente des Jungendhilferechts nicht zielgenauer auf jugendliche Flüchtlinge ausrichten und organisieren sollten. Ein Schwerpunkt muss eindeutig bei den Integrationsmaßnahmen liegen. Dazu sollte zum Beispiel auch die Einbindung in die örtliche Vereinsstruktur (Fußball!) gehören.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

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(Foto: © Jörg Lantelme - Fotolia.com)

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