- 4,75 % Entgeltsteigerung verteilt auf zwei Stufen: 2,4 % ab dem 01.03.2016 und weitere 2,35 % ab dem 01.02.2017.
- Laufzeit von 24 Monaten.
- Auszubildende erhalten einen Festbetrag von 35 Euro ab dem 1. März 2016 und weitere 30 Euro ab dem 01.02.2017. Erhöhung des Jahresurlaubs von 28 auf 29 Tage. Die bisherige Regelung zur Übernahme der Auszubildenden gilt weiter.
- Die neue Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie hat eine Mindestlaufzeit von vier Jahren. Zur Kompensation werden die Jahressonderzahlungen für drei Jahre eingefroren und ab 2017 zusätzlich um 4% abgesenkt.
- Zusatzversorgung: Für Kassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf wird eine Arbeitnehmereigenbeteiligung von 0,4% eingeführt, beginnend mit 0,2% ab 01.07.2016, 0,3% ab 01.07.2017 und 0,4% ab 01.07.2018.
- Altersteilzeit: Verlängerung der bisherigen Regelung um 2 Jahre.
Die Mitgliederversammlung der VKA hat dieser Einigung nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Tarifabschluss wird die kommunalen Arbeitgeber mit rund 6 Mrd. Euro für die vereinbarte Laufzeit von 24 Monaten belasten. Das Tarifergebnis ist für viele Städte und Gemeinden nur schwer verkraftbar. Vor dem Hintergrund der schwierigen Ausgangslage kann das Ergebnis dennoch als akzeptabel bewertet werden. Die Gewerkschaften sind mit einer Forderung von 6% für 12 Monate in die Verhandlungen gestartet. Dies hätte eine Belastung von 5,6 Mrd. Euro allein für ein Jahr bedeutet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen, die in den vergangenen Monaten durch die Flüchtlingsunterbringung außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dies haben die kommunalen Arbeitgeber von Anfang an betont und auch umgesetzt. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland.
Darüber hinaus ist die Einigung auf die neue Entgeltordnung zu begrüßen. Damit konnten langjährige Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. Die Entgeltordnung wird zur Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes beitragen. Durch die Vereinbarungen zu den Sonderzahlungen konnte auch die Vereinbarung umgesetzt werden, dass die Arbeitnehmer zu 50% an den Verbesserungen beteiligt werden.
Beim Thema Zusatzversorgung konnten sich die Tarifpartner auf einen Kompromiss verständigen. Die seit 2012 bestehende Regelung zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden bei Bedarf wurde noch einmal verlängert. Außerdem konnte die Forderung nach einem tarifvertraglichen Ausschluss der sachgrundlosen Befristung verhindert werden.
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