Stellungnahme des DStGB zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit dem Entwurf die Rahmenbedingungen der Netzentgeltzahlung an die veränderte Erzeugerstruktur anpassen. Dazu soll zum einen eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, die es ermöglichen soll bundeseinheitliche Netzentgelte festzulegen. Weiterhin sollen die vermiedenen Netzentgelte abgeschafft werden.

Aus kommunaler Sicht wird dabei insbesondere die Tatsache kritisch gesehen, dass die bundeseinheitlichen Netzentgelte per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Hier bedarf es aus Sicht von DStGB und DST vielmehr eines weiteren Ansatzes, da die Übertragungsnetzentgelte nur einen Teil der Netzentgeltsystematik ausmachen.

Weiterhin ist es entscheidend, dass für steuerbare, dezentrale Anlagen, insbesondere Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, weiterhin vermiedene Netzentgelte gezahlt werden. Diese Anlagen sind zur Erreichung der Klimaziele von herausragender Bedeutung und tragen zur Entlastung der vorgelagerten Netzebene bei.

Im Rahmen der Stellungnahme war es aus kommunaler Sicht angezeigt auf den Wertungswiderspruch bei Ausgleichszahlungen im Sinne von § 5 Abs. 4 StromNEV hinzuweisen. Diese werden nach aktuellem Stand lediglich für Freileitungen gewährt, obwohl bei Erdverkabelung ein vergleichbarer Sachverhalt mit Eingriffen in die gemeindliche Planungshoheit vorliegt.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Weitere Informationen

(Foto:© stockphoto-graf - Fotolia)

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