Chancen der überwachung per Video nutzen

Die Videoüberwachung kann maßgeblich dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Sie dient zugleich der Kriminalprävention sowie der erfolgreichen Strafverfolgung. Die zeitweise chaotischen Zustände und Probleme bei der Aufklärung der Silvesterübergriffe in Köln haben deutlich gemacht, wie wichtig Aufzeichnungen sind, um Täter ermitteln und ihre Straftaten verfolgen zu können. Auch im jüngsten Fall in Berlin, die Attacke einer jungen Frau auf der U-Bahn-Treppe, konnte der  mutmaßliche Täter nur aufgrund der Videoaufzeichnungen gefasst werden.

Gerade im Bereich der kameragestützten Überwachung des öffentlichen Raums bieten die technologischen Innovationen völlig neue Chancen. Mittels intelligenter Systeme ist es zielgenau möglich, Verdächtige zu identifizieren sowie Straftaten zu verhindern und zu ahnden, ohne dass Komplettaufzeichnungen notwendig sind. Intelligente Videobeobachtung bedeutet vor allem Prävention vor Anschlägen und besseren Schutz vor Straftaten. Die Mehrheit der Bürger wünscht sich eine Ausweitung an zentralen Plätzen; die gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder lassen dies jedoch nur sehr einschränkend zu. Eine Umfrage der landeseigenen Verkehrsbetriebe in Niedersachsen hat gezeigt, dass mehr als 90 Prozent der Fahrgäste sich für eine Videoüberwachung in Zügen aussprechen. Derzeit wird in Deutschland vieles, was möglich wäre, mit Hinweis auf den Datenschutz verhindert. Die strengen Datenschutzregelungen müssen dringend abgebaut werden. Dem Schutz der Allgemeinheit ist Vorrang vor dem Schutz der informationellen Selbstbestimmungsfreiheit einzuräumen. Wir müssen aufpassen, dass aus berechtigtem Datenschutz kein unbeabsichtigter Täterschutz wird. Zugleich müssen in diesem Rahmen die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen ausgeweitet und vereinheitlicht werden, um belastbares Material zur Verfolgung der Täter besitzen und verwerten zu können. Eine 24 Stunden oder 48 Stunden Frist, nach der die mit der Videoüberwachung aufgezeichneten Bilder wieder gelöscht werden müssen, reicht nicht aus, um angemessen reagieren zu können. Die Löschfristen sollten mindestens 2 Monate betragen. Dies ist bislang nur in Sachsen möglich. Die Aufbewahrungsfristen in anderen Ländern fallen sehr unterschiedlich aus, so sind es in Rheinland-Pfalz 48 Stunden, in Bayern drei Wochen und in Sachsen-Anhalt wiederum einen Monat. Notwendig ist es auch, über Schwerpunkteorte der Kriminalität hinaus Videoüberwachung auch aufgrund von Gefährdungsanalysen der Polizei und der Sicherheitsdienste zu ermöglichen. 

Videoüberwachung gehört bereits in vielen Sicherheitskonzepten von Kommunen zum Standard. An welchen Orten die Videoüberwachung eingeführt wird, sollte zwischen Kommune und Polizei abgestimmt und durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Die Videoüberwachung muss für jedermann erkennbar sein. Bereits ihre Kenntnis kann insbesondere im ÖPNV, aber auch in öffentlichen Einrichtungen vorbeugend wirken. Dort fühlen sich die Betroffenen nach vielen Gewaltvorfällen durch die Videoüberwachung sicherer. Durch den Videotechnikausbau im Bahnbereich kann mit zusätzlichem Einsatz von Bundespolizisten und Fahndern in Zivil insbesondere Trick- und Taschendiebstählen stärker entgegengetreten werden. Hierbei sollten sich die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG eng mit den Kommunen abstimmen.

Eine Videoüberwachung kann aber nur dann objektiv mehr Sicherheit herstellen, wenn die videoüberwachten Brennpunkte permanent beobachtet, die Bilder ausgewertet werden und dort polizeilichen Kräfte rasch eingreifen zu können.

Berichterstattung

(Foto: R_K_by_er / pixelio.de))

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