Ausgaben für Sozial- und Jugendhilfe  begrenzen

„Die Bundesregierung ist angetreten, die Kommunen in dieser Legislaturperiode mit jährlich 5 Mrd. € zu entlasten und die Dynamik der Sozialausgaben zu stoppen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe gehen in die umgekehrte Richtung und werden die Kommunen mit Mehrkosten in Milliardenhöhe belasten“, beklagte der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Soziale und Gesundheit des DStGB, Erster Beigeordneter Heinz Eschbach, Troisdorf, anlässlich der Frühjahrssitzung des Ausschusses in Idar-Oberstein. 

Der Ausschuss kritisiert, dass der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages widerspricht, die Eingliederungshilfe ohne eine Ausgabendynamik weiter entwickeln zu wollen. Der Gesetzentwurf verursacht umgekehrt unkalkulierbare neue finanzielle Belastungen für Länder und Kommunen. Der DStGB fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen und ein modernes Teilhaberecht für behinderte Menschen zu entwickeln, ohne dass eine neue Ausgabendynamik entsteht. „Wir erwarten, dass vom Bund sämtliche Kosten, die zusätzlich durch das Bundesteilhabegesetz entstehen, übernommen werden“, so der Ausschussvorsitzende Heinz Eschbach. Darüber hinaus bekräftigt der DStGB seine Forderung, dass die Kommunen tatsächlich in Höhe von 5 Mrd. € entlastet werden. Diese Entlastung muss unmittelbar den Kommunen zu Gute kommt. Dies kann nach Auffassung des DStGB nur durch einen Finanzierungsweg außerhalb der Eingliederungshilfe erfolgen.

Mit Blick auf den Referentenentwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetzes befürchtet der DStGB einen deutlichen Anstieg der Leistungsempfänger und damit ebenfalls gravierende  Mehrausgaben bis zu einer Milliarde Euro bei den Sozialausgaben. „Es ist nicht hinnehmbar, dass pflegeversicherte Menschen mit Behinderungen, obwohl sie Beiträge in die Pflegeversicherung einbezahlen, nach wie vor weitestgehend von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind“, kritisiert Eschbach. Darüber hinaus bemängelt der DStGB den erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des Gesetzes. Diesen vernachlässige der Bund in seiner Kostenschätzung vollkommen. Enttäuscht zeigt sich der DStGB von den geplanten Regelungen zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. „Hier bleibt der Referentenentwurf weit hinter den Forderungen einer tatsächlichen Steuerung bei der Pflegeinfrastruktur vor Ort zurück“, so Ausschussvorsitzender Heinz Eschbach. Er fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Ausgestaltung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen kommunalfreundlicher und praktikabler auszugestalten.

Mit Blick auf die bekannt gewordenen Pläne des Bundesfamilienministeriums zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetztes und der Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der kommunal finanzierten Kinder- und Jugendhilfe (große Lösung) erinnert der DStGB die Bundesregierung ebenfalls an die Koalitionsvereinbarung. Das Bundesfamilienministerium wird aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, der keine unabsehbaren und unkalkulierbaren finanziellen Folgen bei den Kommunen auslöst. Gerade angesichts der in den vergangenen Jahren überproportional ansteigenden Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe müssen gesetzgeberische Maßnahmen getroffen werden, um die heutige Ausgabendynamik zurückzuführen. Mit jährlichen Zuwachsraten von über 2 Mrd. € stellt die Kinder- und Jugendhilfe die kommunalen Haushalte vor große Herausforderungen. Während die Gesamtausgaben im Jahr 2010 noch 28,9 Mrd. € betrugen sind sie aktuell auf 37,8 Mrd. € angestiegen. „Dieser Trend muss dringend gebrochen und nicht noch weiter verstärk werden“, so der Ausschussvorsitzende abschließend.

(Pressemitteilung Nr. 14/2016)

(Foto: © DStGB)

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