Der DStGB fordert ein Bündnis für mehr Sicherheit zwischen Bund und Ländern, das die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Dazu gehören:
Mehr sichtbare Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit
Den „Schutzmann an der Ecke“ und den Streife gehenden Polizisten gibt es nur noch selten. Diese Entwicklung muss umgekehrt werden. Die Polizei ist und bleibt für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig und muss unmittelbar und sichtbar einschreiten.
Bundesweites Konzept gegen zunehmende Wohnungseinbruchsdiebstähle
Nach wie vor ist die Zahl der Wohnungseinbrüche viel zu hoch (2015 über 167.000 Fälle) und verunsichert die Menschen. Gerade in von Einbrüchen besonders betroffenen Gebieten muss die Sichtbarkeit der Polizei erhöht und ausreichende Ermittler eingesetzt werden. Dazu wird eine Aufstockung der Polizeikräfte, insbesondere bei den Ländern, unverzichtbar sein.
Entlastung der Polizei von bürokratischen Aufgaben und größere Konzentration auf Strafverfolgung und Straftatenverhinderung
Die Polizei sollte von möglichst vielen bürokratischen Aufgaben entbunden werden, wie zum Beispiel der Begleitung von Schwertransporten oder den Geschwindigkeitsmessungen im Verkehr.
Städtebauliche Kriminalprävention
Durch eine städtebauliche Kriminalprävention kann das Entstehen von „Angsträumen“ und gefestigter Deliktsstrukturen verhindert werden, etwa durch entsprechende Beleuchtungskonzepte, die Einsehbarkeit von verborgenen Winkeln oder eine verstärkte Videoüberwachung. Schäfer forderte auch einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität, Bedrohung und Angriffe auf Entscheidungsträger und Einsatzkräfte.
Null-Toleranz des Staates gegenüber Bedrohungen von kommunalen Entscheidungsträgern
Die Hasskriminalität in der politischen Auseinandersetzung in Deutschland nimmt dramatisch zu. Sie hat mit der Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin einen traurigen Höhepunkt erreicht. Im Netz werden Schmährufe, Bedrohungen und Beleidigungen veröffentlicht. Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte werden teilweise angegriffen, beleidigt und verletzt. Bürgermeister und Landräte werden bedroht, ihre Familienangehörigen drangsaliert und eingeschüchtert. Teilweise hat das schon zu Rücktritten geführt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden und wiederholten Bedrohung von kommunalen Entscheidungsträgern und deren Familienangehörigen hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Einführung eines neuen Tatbestandes „Politikerstalking“ als § 238a StGB vorgeschlagen. Kernaussage muss sein, dass das unbefugte Nachstellen von Amts- oder Mandatsträger oder von für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, das geeignet ist, die Lebensführung des Betroffenen zu beeinträchtigen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
(DStGB Pressemitteilung Nr. 11/2016)
Weitere Informationen
(Foto:© Fotosasch - Fotolia.com)