neue Förderaufrufe für elektromobilität!

Die förderfähigen Ausgaben für eine Studie über kommunale Elektromobilitätskonzepte oder Teilkonzepte können bis zu 100.000 € betragen. Mit der Erstellung der Studie ist ein fachlich geeigneter Dienstleister zu beauftragen, welcher in einem  wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Förderquoten von bis zu 80% sind möglich, sofern es sich beim Antragsteller um eine Gebietskörperschaft handelt und es sich bei der Förderung der Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes nicht um eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt. Andernfalls muss die Förderquote auf max. 50 % begrenzt werden.

Weitere Informationen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.