Die förderfähigen Ausgaben für eine Studie über kommunale Elektromobilitätskonzepte oder Teilkonzepte können bis zu 100.000 € betragen. Mit der Erstellung der Studie ist ein fachlich geeigneter Dienstleister zu beauftragen, welcher in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Förderquoten von bis zu 80% sind möglich, sofern es sich beim Antragsteller um eine Gebietskörperschaft handelt und es sich bei der Förderung der Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes nicht um eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt. Andernfalls muss die Förderquote auf max. 50 % begrenzt werden.