"Die Kosten für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge belaufen sich nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bei rund 65.000 unbegleiteten Minderjährigen auf rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei gehen wir pro Person von monatlichen Kosten in Höhe von 3000-5000 Euro aus. Aufgrund der sehr heterogenen Strukturen bestehen zwischen den einzelnen Ländern, aber auch zwischen den Kommunen im jeweiligen Bundesland teilweise deutliche Unterschiede.
Die Kosten variieren auch zudem von Fall zu Fall. So schlägt etwa die Unterbringung in einer stationären Einrichtung mit rund 300 Euro pro Tag zu Buche, während bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie diese rund 800 Euro im Monat erstattet bekommt. Hinzu kommen die Aufwendungen für Krankenhilfe und medizinische Versorgung, die individuell höchst unterschiedlich sind. Weitere Kosten fallen für Dolmetscher (rund 200 Euro/Monat) sowie für die Vormunde an. Zusätzlich bekommen die Jugendlichen ein Taschengeld von 45 Euro pro Monat. Weiterhin kommen noch Bekleidungsgeld und Fahrkosten hinzu.
Auch wenn die Kommunen diese Ausgaben in aller Regel von den Ländern erstattet bekommen, müssen sie zunächst einmal in Vorleistung treten. Zudem sind die Erstattungen je nach Regelung in den Ländern nicht immer auskömmlich. Wir fordern daher ein Handlungskonzept, das auf die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge genauer zugeschnitten ist. So könnte diesen Personen gezielter und besser geholfen werden."
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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