Dies verteuert die Kosten der Gesamtsystems zulasten von Kommunen und Bürgern. Darüber hinaus sollten aber auch Anreize erhalten bleiben, Windkraftanlagen an den windstärksten Standorten innerhalb einer Region zu errichten. Deshalb ist die jetzt gefundene Lösung zu den Netzengpassgebieten zu begrüßen: Wo das Stromnetz übermäßig strapaziert ist, soll künftig die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmenge für Windparks zusätzlich verknappen können.
Die Wahrung der Akteursvielfalt hat eine herausragende Rolle für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass Bund und Länder dies zu einer der wesentlichen Zielsetzungen der Reform machen. Damit wird eine kommunale Forderung aufgegriffen. Wir sehen bei den jetzt vorgesehenen Regelungen allerdings noch Nachbesserungsbedarf.
Die bislang lediglich für Bürgerenergiegesellschaften im Bereich der Windkraft an Land vorgesehenen Sonderregelungen müssen auch auf Projekte der Kommunen und Stadtwerke erweitert werden. Insbesondere sollten Projekte erfasst werden, die in Kooperation zwischen Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften und Stadtwerken entstehen. Gerade diese sind es, die lokal und regional für Akzeptanz sorgen und so die dezentrale Energiewende voranbringen.
(Pressemitteilung Nr. 13/2016)
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