Der DStGB fordert eine grundlegende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. „Viele Kommunen schieben einen immensen Schuldenberg und Investitionsstau vor sich her. Diese Probleme müssen nachhaltig gelöst werden. Was wir brauchen ist eine flächendeckend adäquate kommunale Finanzausstattung und die gezielte Förderung nach Investitionsbedarf, nicht nach Himmelsrichtung. Der Solidaritätszuschlag muss erhalten und die Einnahmen aus diesem und zu einem „Zukunftsfonds kommunale Infrastruktur“ weiterentwickelt werden", so Landsberg. „Wir haben für die Finanzen der Städte und Gemeinden in der zurückliegenden Zeit in Berlin viel erreicht. Zum Beispiel wird ab dem Jahr 2018 die kommunale Finanzentlastung um 5 Milliarden Euro im Jahr greifen. Dennoch bestehen zahlreiche kommunale Haushaltsrisiken, zum Beispiel wegen der ansteigenden Soziallasten und des Investitionsrückstandes von über 136 Milliarden Euro in unseren Städten und Gemeinden. Der eingeschlagene Weg der Gesundung der kommunalen Finanzen muss daher konsequent weitergeführt werden und alle Städte und Gemeinden erreichen.“
Nach den heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind die öffentlichen Schulden im Jahr 2015 insgesamt um 1 Prozent zurückgegangen. Den stärksten Schuldenrückgang gegenüber Ende 2014 gab es beim Bund mit -24,9 Milliarden Euro beziehungsweise -1,9 % weniger Schulden. Aber der Bund hat noch immer einen Schuldenberg von 1.265,0 Milliarden Euro.
Die Länder waren zum Ende des Jahres 2015 mit 612,9 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Rückgang um 0,2 % beziehungsweise 1,1 Milliarden Euro gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.
Im Gegensatz zu den anderen Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts stieg der Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände um 3,4 % beziehungsweise 4,7 Milliarden Euro auf 144,2 Milliarden Euro. Die prozentual höchsten Zuwächse wurden in Baden-Württemberg (+ 18,9 %) und Nordrhein-Westfalen (+ 5,9 %) ermittelt; ohne die neu berücksichtigten Holdinggesellschaften hätte der Zuwachs in Baden-Württemberg 3,1 % und in Nordrhein-Westfalen 3,6 % betragen.
Weitere Informationen
(Foto:© Erwin Wodicka - Fotolia.com)
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 20-2016)