Klimaschutzplan 2050: Offizieller Entwurf berücksichtigt kommunale Forderungen nicht

Der Klimaschutzplan 2050 ist eine langfristige Strategie der Bundesregierung, wie Deutschland und seine Kommunen in der näheren Zukunft mit den Herausforderungen und Folgen an den Klimawandel umgehen sollen. Die Dekarbonisierung und die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien stellen dabei wesentliche Schritte zur Erreichung der langfristigen Klimaziele dar. Die Erarbeitung eines solchen Planes, der den Klimaschutz in Deutschland weiter forciert, sind grundsätzlich begrüßenswert.

Ein erster Entwurf des Klimaschutzplans 2050, der bereits vor der Ressortabstimmung im Juni 2016 bekannt wurde, enthielt jedoch auf Seite 68 folgende kritische Passage:

"Kommunaler Klimaschutz

Klimaschutz gilt bisher nicht als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Deshalb ist es für die Kommunen nicht selbstverständlich, dem Klimaschutz im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. der Bauleitplanung oder der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften) gezielt Rechnung zu tragen. Dies wird dem Stellenwert, den Klimaschutz in unserer Gesellschaft einnehmen sollte, nicht gerecht, zumal für viele Klimaschutzmaßnahmen ein aktives Handeln auf regionaler und lokaler Ebene wichtig ist. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, auf welche Weise es gelingen kann, dem Klimaschutz auch auf regionaler und lokaler Ebene verbindlich ein höheres Gewicht zukommen zu lassen, die Kommunen bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu stärken und zu größerer Eigenverantwortung für den Klimaschutz zu bewegen.“ 

Abgesehen davon, dass es unzutreffend ist, dass Kommunen dem Klimaschutz im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nicht gezielt Rechnung tragen würden, ist eine Ausgestaltung von Klimaschutz als „kommunale Pflichtaufgabe“ nicht zielführend und derartige Überlegungen sind abzulehnen. Eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung und eine Förderung des kommunalen Klimaschutzes sind der richtige Weg, der an dieser Stelle zu beschreiten ist. Der DStGB hat die vorstehenden Formulierungen zum Anlass genommen, sich mit Schreiben vom 02.08.2016 an Herrn Kanzleramtsminister Peter Altmaier zu wenden und zu fordern, Klimaschutz nicht zu einer „kommunalen Pflichtaufgabe“ zu machen. Trotz der Bitte, die kritisierte Passage im Klimaschutzplan 2050 abzuändern, ist der Absatz zum kommunalen Klimaschutz unverändert in den offiziellen Entwurf übernommen worden.

Es ist festzustellen, dass bereits heute Klimaschutz in Kommunen und vor Ort stattfindet. Städte und Gemeinden beachten und fördern Klimaschutz im Rahmen ihrer grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltungsaufgaben nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz. Einer Ausgestaltung von Klimaschutz als „kommunale Pflichtaufgabe“ bedarf es nicht. Vielmehr bedarf es konkreter Vorschläge, auf welche Weise Kommunen zukünftig bei ihrer Arbeit im Klimaschutz unterstützt werden sollen.

Der Link zum offiziellen Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 der Bundesregierung findet sich unten.

Weitere Informationen:

(© Oliver Boehmer - Fotolia.com)

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