"Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die Forderung des Bundesinnenministers nach einem Integrationsgesetz. In diesem Gesetz muss der Grundsatz „Fördern und Fordern“ festgeschrieben werden. Neben dem selbstverständlichen Bekenntnis zur Werteordnung des Grundgesetzes und deren Einhaltung sollten hierin sowohl die Leistungen als auch die Anforderungen an die Asylberechtigten festgelegt werden. Dazu gehört eine zumindest befristete Wohnsitzpflicht, die sicherstellt, dass es eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland gibt. Die Wohnsitzpflicht muss mit gezielter Strukturförderung und dem Ausbau der erforderlichen Infrastruktur Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere in den strukturschwachen und den ländlichen Regionen verbunden werden. Nur so bekommen die Kommunen Planungssicherheit als wichtige Voraussetzung erfolgreicher Integration. Verstöße wie auch die Verweigerung von notwendigen Sprachkursen, sollten mit Leistungskürzungen geahndet werden können. Die gewaltige Aufgabe der Integration von vielen 100.000 Flüchtlingen werden wir nur meistern, wenn es dafür klare Spielregeln gibt, die auch eingehalten werden."
(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB, 28.03.2016)
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