Integrationsgesetz hat Vorrang vor Einwanderungsgesetz

Der Bund sollte ein Integrationsgesetz nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ auf den Weg bringen.  Wir sollten alle Gesetze und Vorschriften für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in einem Integrationsgesetz oder einem Flüchtlingsgesetzbuch bündeln. Im Mittelpunkt müssen die Themen Wohnen, Sprache und Arbeit stehen. Notwendig ist eine deutlich stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Deutsche  und Flüchtlinge.

Die Aufnahmen von Flüchtlingen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Als solche muss sie auch im Grundgesetz verankert werden. Wir brauchen eine Ergänzung des Artikel 91a, der die Gemeinschaftsaufgaben regelt. Es gibt bisher weder einen Masterplan noch einen dringend notwendigen Rechtsrahmen für die Integration. Wenn sich jetzt jeden Tag ein anderes Bundesministerium zu Wort meldet und für seinen Bereich mehr Geld fordert, wirkt das eher hilflos als koordiniert. Es wird immer nur kurzfristig und auf Sicht geplant.

Das Integrationskonzept muss in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam und zügig verabredet werden. Dies hat eindeutigen Vorrang vor einer neuen Zuwanderungskommission zumal die Empfehlungen der damalige Süssmuth Kommission auf dem Tisch liegen.
Zunächst müssen wir erst einmal den Flüchtlingsstrom nachhaltig begrenzen. Erst wenn das in einem Gesamtkonzept gelingt, kann ein Einwanderungsgesetz ein zusätzlicher Baustein sein.

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(Foto:  © Cevahir - Fotolia.com)

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