Die geförderten Projekte sind inhaltlich sehr unterschiedlich: Die Beschaffung von Elektro-Gelenkbussen wurde ebenso gefördert, wie über die Etablierung eines Carsharing-Angebotes mit E-Autos und ein Elektro-Taxi-Aktionsplan bzw. E-Mobilitätskonzepten auf Landkreisebene. Das Fördervolumen beträgt bislang 7,1 Millionen Euro. Weitere rund 10 Millionen Euro investierten die Antragsteller.
Mit dem Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten. Die Förderung erfolgt anteilig. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen werden beispielsweise die elektromobilitätsbedingten Mehrkosten finanziert. Daneben werden strategische Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt.
Weitere Informationen unter:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/063-dobrindt-foerderbescheide-elektromobilitaet.html?nn=35788
Einschätzung
Der DStGB fordert, dass die Förderrichtlinie auch auf die Bedarfe kleinerer Städte und Gemeinden eingehen soll. Bei einer Umfrage zur Situation der Elektromobilität in den Städten und Gemeinden wurde deutlich, dass die durchschnittliche Kommune, die sich in der Förderung der Elektromobilität außerhalb der Schaufenster- und Pilotregionen Elektromobilität engagiert, nur ca. 16.00 Einwohner hat. Für derartige Gemeinden ist die in der Richtlinie geforderte Mindestanzahl von drei zu beschaffenden Fahrzeugen sehr hoch. Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Umfrage finden Sie hier oder in der Ausgabe 5/2016 der „Stadt und Gemeinde“.
Weitere Informationen:
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