Ein weiterer wesentlicher Schritt des geplanten Integrationsgesetzes ist die Wohnsitzauflage. Mit der Rückwirkung der Wohnsitzpflicht zum 1. Januar 2016 wird ebenfalls einer unserer seit langem geäußerten Forderung entsprochen. Die Wohnsitzauflage ist ein wichtiges Instrument zur Integration und zur Verhinderung der Ghettobildung in bestimmten Ballungsräumen. Eine reine Verteilung nach freien Wohnkapazitäten ist selbstverständlich nicht ausreichend. Die Verteilung der Flüchtlinge muss mit notwendigen Mitteln und Maßnahmen kombiniert werden, um Arbeitsplätze und die notwendige Infrastruktur für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen. Es ist jetzt zwingend erforderlich, dass die Länder die Umsetzung der Wohnsitzpflicht und die Verteilung der Flüchtlinge zügig und zusammen mit ihren Kommunen in einem gemeinsamen Konzept umsetzen.
Für die Herkulesaufgabe „Integration“ brauchen die Kommunen Planungssicherheit. Wir erwarten, dass sich Bund und Länder bei dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 16. Juni verbindlich auf ein dauerhaftes Finanzierungskonzept verständigen. Die Integration ist im Wesentlichen eine kommunale Aufgabe. Die Finanzierung der Integration jedoch ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Bund und Ländern.
DStGB-Interviews:
(Foto: © Trueffelpix - Fotolia.com)