„Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet nicht, dass sich die EU-Bürger das Sozialsystem mit den umfassendsten Leistungen aussuchen können. Insofern ist es gut und richtig, dass nun klare gesetzgeberische Schranken gesetzt werden sollen. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf jetzt auch zu beschließen und für eine klare Regelung zu sorgen“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. „Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver machen als es ohnehin schon ist. Eine verstärkte Einwanderung in unser Sozialsystem muss daher wirksam gesetzlich verhindert werden.“
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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