Düsseldorfer Urteil: DStGB gegen generelle Fahrverbote

Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt Düsseldorf nun Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen muss erläutert DStGB Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in einem Statement gegenüber der „Automobilwoche“. Durch das Urteil des VG Düsseldorf vom 13.09.2016 wird die Bezirksregierung Düsseldorf, die für den Luftreinhalteplan zuständig ist, dazu verpflichtet, den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans zu überarbeiten. Im Rahmen dessen muss die Bezirksregierung auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernsthaft prüfen und abwägen. Dabei sind natürlich die gravierenden Auswirkungen für Gewerbe, Handel und den Lieferverkehr zu beachten.

Die Kommunen in Deutschland unternehmen seit Jahren erhebliche Anstrengungen, um die Umweltbelastungen in den Städten weiter zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise auch Aufklärungsmaßnahmen über die jeweilige Schadstoffsituation verbunden mit dem Appell z.B. an Tagen mit einer austauscharmen Wetterlage auf Bus, Bahn oder Fahrrad umzusteigen. Ob allerdings Fahrverbote die einzige Lösung sind wagt DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg zu bezweifeln, noch dazu, da der Fahrzeugverkehr nicht die alleinige Ursache für die Luftverunreinigungen ist.

Fahrverbote, insbesondere für den Lieferverkehr, hätten gravierende Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft. Niemand kann wollen, dass die Städte letztlich lahmgelegt werden. An dieser Stelle könnte durch eine verstärkte Förderung das Handwerk und örtliche Liefervorgänge auf Elektromobilität umgestellt werden. Die Deutsche Post mit ihren E-Scootern ist hier ein positives Beispiel, dem andere Gewerbe folgen sollten.

Auch wenn der Weiterbetrieb von besonders schadstoffproduzierenden älteren Fahrzeugen (H-Kennzeichen?) unter diesen Umständen oftmals diskutiert wird, sollten die absoluten Zahlen dieser Fahrzeuge betrachtet werden. Zu Beginn des Jahres 2016 waren von 45,1 Millionen in Deutschland zugelassenen Pkw lediglich 343.958 Autos mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Der Anteil am allgemeinen Verkehrsaufkommen dürfte somit relativ gering sein. Hinzu kommt, dass diese Oldtimer Kulturgut und nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor sind. An dieser Stelle könnte jedoch über eine Förderung zur Nachrüstung von Oldtimern mit schadstoffreduzierenden Techniken nachgedacht werden, die den Charakter des Autos bewahren, aber den Schadstoffausstoß reduzieren.

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