1. Hintergrund und Ziele des Wettbewerbs
Der Wettbewerb zum „Integrationspreis 2017 – Zusammenleben mit neuen Nachbarn“ will der Öffentlichkeit anhand guter Beispiele vermitteln, dass erfolgreiche Integration zuerst im Wohnquartier beginnt. Die Wohnungen und ihr Umfeld, die Begegnungen und der Austausch mit den Nachbarn sowie die Kontakte in Kitas, Schulen, Gesundheitseinrichtungen oder Begegnungsstätten sind elementare Voraussetzungen dafür, dass sich Einheimische und Zugewanderte respektvoll wahrnehmen, miteinander statt nur nebeneinander im gleichen Quartier leben und Integration hier überhaupt erst beginnen kann.
Um eine möglichst breite Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für das Anliegen des Wettbewerbs zu gewinnen, möchten die Auslober daher für diesen besonderen Wettbewerb gemeinsam mit dem DStGB werben. Wir bitten daher auch die DStGB-Mitgliedsverbände, gegenüber ihren Städten und Gemeinden auf den Wettbewerb hinzuweisen und für diesen Werbung zu machen.
Der Wettbewerb wird vom BMUB unterstützt. Die Preisverleihung wird öffentlichkeitswirksam im Rahmen des Kongresses zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik am 30. Juni 2017 stattfinden. Die Auslobung erfolgte am 10. November 2017.
Der Wettbewerb soll anhand guter Beispiele öffentlichkeitswirksam aufzeigen, dass erfolgreiche Integration im Quartier beginnt. Gemeinsam müssen Kommunen, Wohnungseigentümer, soziale Träger und bürgerschaftliche Initiativen in den Wohnquartieren die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ausgrenzung vermieden und Integration unterstützt wird. Dabei dürfen vorhandene Nachbarschaften nicht überfordert werden.
2. Um welche Inhalte geht es im Wettbewerb?
Der Wettbewerb richtet sich an Projekte, die das Thema „Wohnquartier und Nachbarschaft“ mit dem Thema „Zuwanderung“ verbinden. Eine unabhängige Jury vergibt zwei Preise in den Kategorien:
• Netzwerke: Innovative Projekte der Kooperation von Kommunen, sozialen Trägern, Bildungseinrichtungen, bürgerschaftlichen Initiativen und Wohnungswirtschaft – Vorhaben mit ausgeprägtem Netzwerkcharakter
• Nachbarschaften: Innovative Projekte von Wohnungsunternehmen, Einzeleigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie anderen Engagierten, die das Zusammenleben von neuen und vorhandenen Nachbarn unterstützen.
Für jeden Preis können bis zu fünf Projekte nominiert werden. Auszeichnungswürdig sind Aktivitäten und Projekte, die
• Unterkunft mit Lösungen schaffen, die nachhaltig sind und die Integration von Zuwanderern in vorhandene Wohnquartiere unterstützen,
• im Wohnumfeld Möglichkeiten der Begegnung verbessern,
• bürgerschaftliches Engagement bei der Integration von Zuwanderern im Quartier unterstützen,
• das Zusammenleben von neuen und alten Nachbarn fördern,
• den Zugang zu Bildung und Betreuung im Quartier für Zuwanderer verbessern,
• Arbeit im Quartier für Zuwanderer schaffen.
3. Wer kann teilnehmen?
Um den Preis können sich Projekte bewerben, deren Anliegen die Integration von Zuwanderern in vorhandene Nachbarschaften, Stadtteile und Wohnquartiere ist. Sie müssen die Planungsphase überwunden haben. Der Integrationspreis ist offen für alle Projekte und Akteure. Er richtet sich sowohl an Bürger- und Bewohnergruppen im Quartier, z. B. Gewerbetreibende, Schulklassen, Organisatoren von Begegnungsstätten, als auch an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, Sanierungsträger, private Investoren oder freie Wohlfahrtspflege. Der Wettbewerb ist nicht auf die Gebiete des Programms „Soziale Stadt“ beschränkt. Initiativen außerhalb der Fördergebiete werden ausdrücklich zur Teilnahme ermutigt. Bewerben können sich Projekte jeder Art, kleinteilige Initiativen sozialen und nachbarschaftlichen Engagements genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte, Projekte aus kleineren Gemeinden wie auch aus Städten jeder Größe.
4. Fristen und Adressaten
Bis zum 23. Januar 2017 können Akteure und damit auch Städte und Gemeinden Projekte einreichen, die beispielhaft zeigen, wie die Integration von Zuwanderern in Nachbarschaften und Wohnquartieren gefördert werden kann. Die Bewerbungsunterlagen richten die Kommunen bitte an die Geschäftsstelle des Wettbewerbs:
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin, Telefon: 030 390473-130.
5. Nähere Einzelheiten
Die Wettbewerbsunterlagen können auf der Website des Preises Soziale Stadt www.preis-soziale-stadt.de/integrationspreis sowie der GdW-Website www.gdw.de abgerufen werden.
Weitere Informationen:
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