DStGB fordert Neuausrichtung der politik für Flüchtlinge

Um ein Scheitern der Flüchtlingspolitik zu vermeiden, fordert der Deutsche Städte und Gemeindebund einen Umbau der Verwaltungs- und Leistungsstrukturen in Deutschland. Unsere Systeme sind nicht darauf ausgelegt, dass innerhalb eines Jahres über 1 Millionen Menschen nach Deutschland kommen. „Wie bei der Energiewende brauchen wir deshalb eine Neuausrichtung. Alle Gesetze und Vorschriften betreffend die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sollten in einem Flüchtlings- oder Integrationsgesetzbuch gebündelt werden“ äußerte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg im Rahmen einer Pressekonferenz in der Stadt Mayen.
Im Hinblick auf die Verfahren vor Ort sollte in einem Flüchtlingsgesetzbuch unmissverständlich klargestellt werden, dass jemand, der aus einem sicheren Herkunftsland kommt, in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und nach Ablehnung seines Asylantrags so schnell wie möglich ausreisen muss.

Für eine gelingende Integration ist in einem Flüchtlingsgesetzbuch eindeutig festzulegen, dass jeder verpflichtet ist, an einem Deutschkurs teilzunehmen und die Werteordnung des Grundgesetzes zu akzeptieren. Zudem sollte festgeschrieben werden, dass auch nach der Anerkennung als Asylbewerber eine zeitlich befristete Residenzpflicht gilt, um eine ausgewogene und intelligente Verteilung der Flüchtlinge zu gewährleisten, die auch die Perspektiven am Wohnungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigt. Nach dem Grundsatz “Fördern und Fordern“ müssen diese Pflichten gegebenenfalls auch mit Sanktionsmöglichkeiten durchgesetzt werden.
Ein eigener Abschnitt eines Flüchtlingsgesetzbuches sollte die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfassen. 16-jährige oder 17-jährige Flüchtlinge, die Tausende von Kilometern zurückgelegt haben, sollten nicht – analog zu schwer erziehbaren deutschen Jugendlichen – nach dem deutschen Jugendhilferecht behandelt werden. Ein angepasstes Leistungsrecht sollte hier Anwendung finden und etwa der Spracherwerb und die berufliche Orientierung viel deutlicher in den Vordergrund gestellt werden.

Zurzeit sind verschiedene Gerichtszweige für die Rechtsangelegenheiten der Flüchtlinge zuständig (teilweise die Verwaltungsgerichte, teilweise die Sozialgerichte und bei Abschiebungen die Strafgerichte), was die Verfahren zum einen erschwert und zum anderen verlängert. Der gerichtliche Rechtsschutz sollte auf eine Instanz beschränkt und bei einem einzigen Gerichtszweig konzentriert werden.

Der notwendige Staatsumbau muss von einem langfristigen Finanzierungskonzept begleitet werden, damit die Städte und Gemeinden die Integrationsarbeit langfristig planen und umsetzen können. Die entstehenden Kosten vor allem in den Bereichen „Wohnen“, „Sprache“ und „Arbeit“ können weder von den Kommunen noch von den Ländern allein getragen werden. Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine Gemeinschafsaufgabe und sollte als solche auch im Grundgesetz in Artikel 91a verankert werden. „Durch diese Änderung würde gewährleistet, dass der Bund eine Mitverantwortung dafür trägt, dass im Bereich der Integration in ganz Deutschland ähnliche Standards herrschen und der Bund für mindestens die Hälfte der entstehenden Kosten aufkommt“, erläuterte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Landsberg.

(Foto: © Trueffelpix - Fotolia.com)

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