Die jüngsten Zahlen zeigen, wie notwendig es ist, dass die Länder die mit dem Bund vereinbarte jährliche Integrationspauschale an die Ebene weiterleiten, die letztlich auch für die Integration vor Ort verantwortlich ist. Auch die Ländermilliarde im Rahmen der Fünf-Milliardenentlastung der Kommunen ab dem Jahr 2018 ist vollumfänglich an die kommunale Ebene durchzuleiten.
Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich im ersten Halbjahr 2016 auf rund 110,1 Mrd. Euro (+ 5,5 % zum 1. Halbjahr 2015). Davon entfielen 104,76 Mrd. Euro auf die Kernhaushalte. Das Steueraufkommen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 37,8 Mrd. Euro (+ 4,5 %). Auf die Gewerbesteuer (netto) entfielen 20,68 Mrd. Euro (+ 6,2 %).
Mit 7,2 Prozent stiegen allerdings die kommunalen Ausgaben stärker als die Einnahmen auf nun 113,05 Mrd. Euro an (Kernhaushalte 108,17 Mrd. €). Bei den Sozialausgaben war im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr ein Aufwuchs um 12,2 Prozent auf 29,555 Mrd. Euro feststellbar. Erwartungsgemäß außerordentlich dynamisch haben sich dabei die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entwickelt (+ 145 % auf 2,9 Mrd. €). Der deutliche Zuwachs beim laufenden Sachaufwand von 8,1 Prozent auf 25,9 Mrd. Euro ist sicherlich auch auf flüchtlingsbedingte zusätzliche Ausgaben zurückzuführen. Noch stärker stiegen mit 13,1 Prozent die Sachinvestitionen (10,8 Mrd. €). Der Anstieg im ersten Halbjahr 2016 ist dabei auch darauf zurückzuführen, dass etliche im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung noch Ende 2015 getätigten Investitionen erst Anfang 2016 abgerechnet wurden.