Damit werden mehr Daten als bisher von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltenden Personen gespeichert, nämlich Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit sowie Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden werden zudem Daten über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen erfasst. Die Daten sollen nach Möglichkeit bereits beim Erstkontakt zentral gespeichert werden. Die zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen einen Ankunftsnachweis (sog. Flüchtlingsausweis) in Papierform als sichtbaren Nachweis für die Registrierung aus, der sechs Monate gültig ist und um höchstens drei Monate verlängert werden kann.
Der DStGB begrüßt das Gesetz, da es einen Baustein für ein schnelleres und effizienteres Asylverfahren bietet. Zu begrüßen ist weiter, dass zukünftig nicht nur die Jobcenter, Asylbewerberleistungsbehörden und Meldeämter auf die Daten zugreifen können, sondern der Bundestag der Forderung des DStGB gefolgt ist, auch den Jugendämtern und Gesundheitsämtern ein Zugriffsrecht zu ermöglichen.
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