Die geplanten Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie Biomasse sind hierzu das richtige Mittel. Wir brauchen die Ausschreibungen, weil wir mehr Markt- und weniger Planwirtschaft bei der Förderung brauchen. Es macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, Strom zu fördern, der nicht abgenommen wird. Dadurch entstehen überflüssige Kosten die wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten dürfen.
Ein „Weiter so!“ bei der Förderung der Erneuerbaren Energien verteuert die Kosten der Gesamtsystems zulasten von Kommunen und Bürgern. Die Wahrung der Akteursvielfalt hat eine herausragende Rolle für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass die EEG-Novelle hierzu Erleichterungen bei den Ausschreibungen vorsieht. Damit wird eine kommunale Forderung aufgegriffen. Wir sehen bei den jetzt vorgesehenen Regelungen allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Die bislang lediglich für „reine“ Bürgerenergiegesellschaften im Bereich der Windkraft an Land vorgesehenen Sonderregelungen mit dem Ziel, die Komplexität des Ausschreibungsverfahrens zu reduzieren, müssen auch auf Projekte der Kommunen und Stadtwerke erweitert werden. Insbesondere sollten Projekte erfasst werden, die in Kooperation zwischen Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften und Stadtwerken entstehen. Gerade diese sind es, die lokal und regional für Wertschöpfung und Arbeitsplätze und damit für Akzeptanz sorgen und so die dezentrale Energiewende voranbringen.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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