Im Übrigen geht aus einer weiteren Studie hervor, dass es keinen generellen Trend zur Rekommunalisierung in der Energieversorgung gibt. Zwar nahm die Zahl der öffentlichen Energieversorger im Zeitraum vom 2003 bis 2012 um 17 Prozent zu. Im gleichen Zeitraum stieg allerdings die Zahl der privaten Versorger um 49 Prozent. Grund für diese Entwicklung sind Umstrukturierungen im Zuge der Energiewende. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das DIW auf der Grundlage seiner Studie die Position des DStGB zur Rekommunalisierung bestätigt: Rekommunalisierung, so die Expertinnen und Experten des DIW, müsse immer eine Einzelfallentscheidung sein.
In einer dritten Studie kommt das DIW bezogen auf den Trinkwasserbereich zu dem Ergebnis, dass es kaum Kostenvorteile durch Unternehmenszusammenschlüsse gibt. Der Zusammenlegung von Trinkwasserversorgungsgebieten und – unternehmen erklären die Wissenschaftler des DIW eine deutliche Absage: Dies würde vermutlich zu Nachteilen für die Versorger sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.
Weitere Hinweise zu den Ergebnissen der Studie sind im Internetangebot des DIW unter dem unten angegebenem Link abrufbar.
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