Dies wird zu erheblichen Mehrbelastungen unter anderem für Kommunen führen. Die im Entwurf vorgesehene Formulierung des Behinderungsbegriffs birgt darüber hinaus die Gefahr einer Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises. Ob die vorgeschlagenen Verfahrensregelungen praktikabel sind und in welchem Umfang sie zu Mehraufwendungen führen werden, wird noch genauer zu prüfen sein. Es ist mehr als fraglich, ob mit dem Gesetzentwurf die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe nachhaltig in den Griff zu bekommen ist. Wir werden auf eine seriöse Prüfung der finanziellen Auswirkungen drängen.
(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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