Dies ist nicht zuletzt wichtig mit Blick darauf, dass der Bund und die Länder aktuell in einer Arbeitsgruppe bis Ende März ein abgestimmtes Integrationskonzept für Flüchtlinge in Deutschland ausarbeiten, dessen Maßgaben in den kommenden Jahren eine erhebliche Bedeutung auch in den Kommunen erlangen werden. Konkret werden im Beschluss des Bundesrates unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Ein zeitnahes Angebot von Integrationskursen für alle Flüchtlinge - unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde.
- Zusätzliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch zur Sicherung der gesundheitlichen und therapeutischen Versorgung.
- Mehr Finanzmittel für die aktive Arbeitsmarktförderung.
- Zudem seien Wohnquartiere zu entwickeln, in denen bezahlbarer Wohnraum sowohl schon lange hier Lebenden als auch Flüchtlingen zur Verfügung steht.
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