Ein neues Wertstoffgesetz soll regeln, dass zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen künftig auch sonstige Haushaltabfälle aus Kunststoffen oder Metallen wie etwa Kinderspielzeug, Bratpfannen oder Küchengeräte erfasst und verwertet werden sollen.
Zentrale Forderung der Bundesländer ist, auch in Übereinstimmung mit den Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Der Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz, den das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 21. Oktober 2015 vorgelegt hat, sieht hingegen die Überlassung der Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen und künftig stoffgleichen Nichtverpackungen weiter den dualen Systemen vor und würde damit der weiteren Privatisierung der Entsorgungswirtschaft Vorschub leisten.
Nach der Abstimmung im Bundesrat am 29. Januar 2016 ist das Bundesumweltministerium aufgefordert, den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz zurückzuziehen und einen neuen Entwurf, der allen Interessen gerecht wird, vorzulegen. Wenn das Bundesumweltministerium jedoch vor der Sommerpause einen neuen Entwurf vorlegen will, so der Parlamentarische Staatsekretär Florian Pronold, ist fraglich, ob noch Hoffnung für ein Wertstoffgesetz in dieser Legislaturperiode besteht.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält daran fest, dass eine nachhaltige, ressourceneffiziente, transparente, kommunalfreundliche und damit bürgernahe Wertstoffwirtschaft nur mit und nicht gegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erreicht werden kann. Nach Jahren der Diskussion gilt es, einen tragbaren Kompromiss, sowohl für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als auch für die privaten Anbieter zu finden.
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