Die Bundesregierung hat am 17.08.2016 den Gesetzentwurf zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes beschlossen. Der DStGB hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag im Vorfeld zu dem Entwurf Stellung genommen und diesen vom Grundsatz her begrüßt.
Ziel des Entwurfs ist es, bestehende rechtliche Hindernisse für elektronische Verwaltungsdienste weiter abzubauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung durch die Zulassung weiterer möglichst einfacher elektronischer Verfahren zu erleichtern und damit unnötigen Bürokratieaufwand für die Verwaltung, Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger weiter abzubauen.
Anstelle von schriftlichen Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Das gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes. So sollen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können. Auch innerhalb der Verwaltung würden elektronische Kommunikationswege und Verfahrensabläufe ermöglicht. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass vermeidbare Formerfordernisse zukünftig gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden.
Die Bundesregierung hatte bereits in der Digitalen Agenda 2014–2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 entschieden, die im Verwaltungsrecht des Bundes enthaltenen Formerfordernisse auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu hatte das Bundeskabinett bereits am 6. Juli den „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ verabschiedet, in dem die Ergebnisse dieser Überprüfung zusammengefasst wurden.
Der Gesetzesentwurf ist unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Gesetz_Abbau-verzichtbarer-Anordnungen-der-Schriftform-im-VwRecht.html?nn=3314802 abrufbar.
Bewertung aus kommunaler Sicht
Der Entwurf findet von kommunaler Seite vom Grundsatz her Unterstützung. Indem verwaltungsrechtliche Formerfordernisse auf den Prüfstand gestellt werden und sie flexibler ausgestaltet bzw. ersatzlos gestrichen werden, kann das Gesetz zur Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit und durch die Verwaltung, dem weiteren Ausbau einfacher elektronischer Verwaltungsdienste und dem Abbau unnötiger Bürokratie in Kommunen beitragen.
Allerdings bedarf es einiger Klarstellungen im Hinblick auf die formal-juristischen und technisch- organisatorischen Anforderungen des Gesetzesentwurfs. Aus kommunaler Sicht besteht aufgrund der besonderen Sensibilität beim Umgang mit Waffen zudem Klarstellungsbedarf im Hinblick auf die vorgesehenen Änderungen des Waffengesetzes. Hier wurde in dem Entwurf nunmehr etwas nachgebessert.
Die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist im Anhang oder unter diesem Link abrufbar.
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