Bund fördert Elektromobilität in Städten und Gemeinden

- Unterstützung der Erstellung kommunaler Elektromobilitätskonzepte sowie

- Unterstützung der Fahrzeugbeschaffung und Aufbau dafür notwendiger Ladeinfrastruktur.

Angesprochen werden Kommunen und kommunale Unternehmen mit Sitz in Deutschland, aber auch weitere Einrichtungen bzw. private Unternehmen. Eine wichtige Zielsetzung der Förderung ist die Erhöhung der Zulassungszahlen. Um die Zahl von fünf Fahrzeugen (weniger Fahrzeuge pro Maßnahme sollen in der Regel nicht gefördert werden) zu erreichen, können gemeinsame Beschaffungen durchgeführt werden.
Die Projektförderung erfolgt durch Anteilsfinanzierung in der Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Projektanträge sollten bis zum 6. Mai 2016 eingereicht werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist. Die Erfahrung mit dem ersten Aufruf zeigt aber, dass später eingereichte Anträge ggf. nicht mehr bedient werden können. Alle Anträge sind über das Förderportal des Bundes easyonline einzureichen.
Weitere Informationen und ergänzende Unterlagen sind im Internetangebot der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) enthalten.

Beide Aufrufe können unten als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht: www.bmvi.de

Weitere Informationen:

(Foto: © DOC RABE Media - Fotolia.com)

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