Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin gemeinsam mit der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften neue Ansätze in der Sicherheitspolitik vorgestellt.
Die Menschen sind vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr, des großen Zustroms von Flüchtlingen und der anwachsenden Alltagskriminalität zunehmend verunsichert und beginnen zu zweifeln, ob der Staat ihre Sicherheit ausreichend gewährleisten kann. Angst, Radikalisierungen und sogar die Aufstellung von Bürgerwehren sind die Folge. Das dürfen wir nicht hinnehmen, der Staat muss seine Handlungsfähigkeit zeigen, die Bürgerinnen und Bürger besser schützen und die Sicherheitsstrukturen stärken, sagten der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, und der Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, zugleich Vorstandsmitglied der Freiherr vom Stein-Akademie heute in Berlin.
Notwendig ist ein Bündnis für mehr Sicherheit zwischen Bund und Ländern aufzustellen, das die Kommunen unterstützen. Dazu gehören:
- Mehr sichtbare Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit
Den „Schutzmann an der Ecke“ und den Streife gehenden Polizisten gibt es nur noch selten. Diese Entwicklung muss umgekehrt werden. Die Polizei ist und bleibt für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig und muss unmittelbar und sichtbar einschreiten.
- Bundesweites Konzept gegen zunehmende Wohnungseinbruchsdiebstähle
Nach wie vor ist die Zahl der Wohnungseinbrüche viel zu hoch (2015 über 150 000 Fälle) und verunsichert die Menschen. Gerade in von Einbrüchen besonders betroffenen Gebieten muss die Sichtbarkeit der Polizei erhöht und ausreichende Ermittler eingesetzt werden. Dazu wird eine Aufstockung der Polizeikräfte, insbesondere bei den Ländern, unverzichtbar sein.
- Entlastung der Polizei von bürokratischen Aufgaben und größere Konzentration auf Strafverfolgung und Straftatenverhinderung
Die Polizei sollte von möglichst vielen bürokratischen Aufgaben entbunden werden, wie zum Beispiel der Begleitung von Schwertransporten oder den Geschwindigkeitsmessungen im Verkehr.
- Städtebauliche Kriminalprävention
Durch eine städtebauliche Kriminalprävention kann das Entstehen von „Angsträumen“ und gefestigter Deliktsstrukturen verhindert werden, etwa durch entsprechende Beleuchtungskonzepte, die Einsehbarkeit von verborgenen Winkeln oder eine verstärkte Videoüberwachung. Landsberg und Manns forderten auch einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität, Bedrohung und Angriffe auf Entscheidungsträger und Einsatzkräfte.
- Null-Toleranz des Staates gegenüber Bedrohungen von kommunalen Entscheidungsträgern
Die Hasskriminalität in der politischen Auseinandersetzung in Deutschland nimmt dramatisch zu. Sie hat mit der Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin einen traurigen Höhepunkt erreicht. Im Netz werden Schmährufe, Bedrohungen und Beleidigungen veröffentlicht. Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte werden teilweise angegriffen, beleidigt und verletzt. Bürgermeister und Landräte werden bedroht, ihre Familienangehörigen drangsaliert und eingeschüchtert. Teilweise hat das schon zu Rücktritten geführt.
- Kommunikationsplattformen notwendig
Die Integration von Flüchtlingen ist eine Daueraufgabe für Staat und Gesellschaft. Es bedarf spezieller Informationsplattformen vor Ort, wo auch über positive Beispiele gelungener Integration berichtet wird.
Politik darf darauf nicht nur mit Empörung und Betroffenheit reagieren. Notwendig ist ein Aktionsplan von Bund und Ländern, in dem die notwendige Null-Toleranz des Staates auch rechtlich und tatsächlich umgesetzt wird.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden und wiederholten Bedrohung von kommunalen Entscheidungsträgern und deren Familienangehörigen schlagen der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Freiherr vom Stein-Akademie die Einführung eines neuen Tatbestandes „Politikerstalking“ als § 238a StGB vor. Die Vorschrift wurde von Prof. Dr. Christian Friedrich Majer von der Universität Ludwigsburg im Rahmen eines Gutachtens für die Freiherr vom Stein-Akademie entwickelt. Kernaussage der Botschaft muss sein, dass das unbefugte Nachstellen von Amts- oder Mandatsträger oder von für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, das geeignet ist, die Lebensführung des Betroffenen zu beeinträchtigen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Die genannten Maßnahmen werden allerdings nur dann die gewünschten Erfolge erzielen, so Landsberg und Manns, wenn Bund und Länder bereit sind, für zusätzliches Personal und Finanzmittel dauerhaft bereitzustellen. Dies ist unerlässlich, um den notwendigen Frieden in unserer Gesellschaft zu gewährleisten und den Rechtsstaat zu schützen.
Das Gutachten von Prof. Dr. Christian-Friedrich Majer kann unten als PDF-Dokument und ebenso auf der Internetpräsenz der Freiherr vom Stein-Akademie unter www.fvs-akademie.de eingesehen und heruntergeladen werden.
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(Fotos: © Bernhard Link)
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