DStGB-Bewertung: 9-Punkte-Plan
der Bundeskanzlerin

1. Frühwarnsystem gegen Radikalisierung
Prävention ist ein wichtiger Baustein in der Sicherheitspolitik. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürwortet den Vorschlag der Bundeskanzlerin, Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft gezielt zu bekämpfen. Notwendig ist ein ganzheitliches Handlungskonzept, um die gute politische Absicht schnell und nachhaltig umzusetzen. Dies setzt ein Präventionsnetzwerk aller voraus, die in Kontakt zu den Menschen stehen, z.B. aus Schulen, Jugend- und Sozialarbeit, Polizei, Religionsgemeinschaften aber auch Psychologen. Wir brauchen mehr Schulpsychologen und klare zum Teil auch neue gesetzliche Grundlagen für den notwendigen Informationsaustausch. Es kann nicht sein, dass Psychologen nicht wissen, unter welchen Voraussetzungen sie die Polizei über mögliche Gefährdungsanhaltspunkte informieren dürfen. Prävention gegen Radikalisierung ist kein neues Thema. Es gibt bundesweit bereits eine große Anzahl von Initiativen und Arbeiten dazu, gerade auch unter Einbindung kommunaler Stellen. Einen Überblick dazu bietet zum Beispiel die Bundeszentrale für politische Bildung, unter http://www.bpb.de/politik/extremismus/radikalisierungspraevention/
Die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung könnten hier eine koordinierende Funktion übernehmen und einen bundesweiten Erfahrungsaustausch initiieren, der auch die kommunalen Akteure und Bildungsträger erfasst. Es muss daher nicht in erster Linie darum gehen, neue Strukturen zu schaffen. Sondern die bereits vorhandenen zu stärken und wo sinnvoll miteinander zu verbinden. Bereits gewonnenes Wissen und Erfahrungen zum Thema müssen ausgewertet und nutzbringend verbreitet werden.

2. Verstärkung des Sicherheitspersonal
Auf regionaler Ebene, jeweils angesiedelt bei den Polizeipräsidien oder den Kreispolizeibehörden, könnten Präventionszentren eingerichtet werden. Sie sollten gemeinsam mit den Kommunen die Lage vor Ort analysieren, Gegenstrategien entwickeln und in einem bundesweiten Netzwerk zusammen arbeiten. Auch muss hier der notwendige Informationsfluss der Behörden untereinander sichergestellt werden. Gleichzeitig wären diese Zentren ein wichtiger Ansprechpartner, für Eltern, Lehrer, Arbeitgeber oder auch Religionsgesellschaften die bei einzelnen Personen entsprechende Tendenzen erkennen. Die Länder müssen mehr Polizisten einstellen, um die Präsenz in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die Polizei von Aufgaben entbunden werden, die nicht zwingend von Polizisten durchzuführen sind. Es sollten mehr Sicherheitskräfte in Bahnen und dem ÖPNV eingesetzt werden. Dazu zählt auch die bessere Ausstattung der Justiz, damit auch die Strafverfahren zügiger und konsequenter vollzogen werden können. Auf Radikalisierung und mögliche Gewaltbereitschaft zu achten, ist bereits seit Jahren ein Thema, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Vereinsleben, in der Nachbarschaft. In öffentlichen Behörden kann der Wissens- und Ausbildungsstand mit Radikalisierung gewiss noch weiter ausgebaut werden.

3. Einrichtung einer neuen Sicherheitsbehörde
Die bereits beschlossene zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zur Entschlüsselung der Internetkommunikation sollte schnellstmöglich aufgebaut werden. Die Internet- und Computerkriminalität muss durch besser geschulte Fachkräfte bekämpft, die bereits bestehenden Aktivitäten in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt miteinander vernetzt und zusammengeführt werden. Eine Abteilung für Prävention findet sich bereits in jedem Polizeipräsidium, zudem regelmäßig auch für Staatsschutz. Deren Arbeiten müssten miteinander vernetzt werden, der zulässige Informationsfluss unter den Behörden aller Ebenen ausgebaut und gesichert werden. Das sog. „Darknet“ muss so kontrolliert werden.

4. Anti-Terror Einsatzübungen durch die Bundeswehr
Die Bundeswehr kann schon heute unter bestimmten Voraussetzungen im Inneren eingesetzt werden. Neue oder erweiterte Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit müssen durch entsprechend verstärkte Personal- und Ausrüstungskapazitäten effektiv ermöglicht werden. Die Bundeswehr kann bei besonderen Gefahrenlagen mit eingesetzt werden. Von daher sind gemeinsame Einsatzübungen sinnvoll. Dies gilt allerdings auch für mögliche Intensivierungen der Einsatzübungen zusammen mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden, den Feuerwehren und dem THW.

5. Forschung zum islamistischen Terror
Es ist zu begrüßen, wenn gezielt Studien und Forschungsprojekte zu islamistischem Terror mit dem Ziel der wissenschaftlichen Untersuchung und praxistauglicher Umsetzungskonsequenzen rasch auf den Weg gebracht werden. Dabei muss besonders Augenmerk für die Schlussfolgerungen und praktischen Handlungsanleitungen auf der kommunalen Ebene gelegt werden. Also zum Beispiel in den Schulen und im Religionsunterricht, in Betreuungseinrichtungen, Behörden, Sozialzentren und Begegnungsstätten. Überall dort, wo vor Ort die Integration konkret abläuft und verwirklicht wird.

6. Vernetzung von Sicherheitsdateien
Die bessere Vernetzung und der Informationsaustausch zwischen den Behörden aller Ebenen – EU, Bund, Länder, Kommunen – müssen erleichtert oder ermöglicht werden. Dabei müssen möglichst bürokratie- und kostenarm die erforderlichen IT-Schnittstellen der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen verwirklicht werden.

7. Änderungen im Waffenrecht
Deutschland hat bereits ein strenges Waffenrecht, die Waffenbehörden in kommunaler Zuständigkeit erbringen eine sehr gute Arbeit. Die Umsetzung des neuen europäischen Waffenrechts kann weitere Verbesserungen bringen. Reformen sollten mit Blick darauf entwickelt werden, ob weitere Regulierungen des legalen Erwerbs und Besitzes von Waffen eine bessere Sicherheitslage erbringen können. Augenmerk sollte mehr auf den illegalen Waffenhandel gerichtet werden, wie über das sogenannte Darknet.

8. Kooperation der Nachrichtendienste
Dieser Vorschlag ist generell zu begrüßen. Auf EU-Ebene müssen die Voraussetzungen für die Vernetzung der nachrichtendienstlichen Datenbanken aller EU-Staaten geschaffen werden.

9. Abschiebung von abgelehnten Asylbewerben
Dies entspricht einer Forderung des DStGB. Die für Abschiebungen zuständigen Kommunal- und Länderbehörden müssen personell gestärkt werden, dazu sind entsprechende Mittel nötig. Die Bundesregierung ist gefordert, mit den Ländern, die sich weigern ihre Staatsbürger „zurückzunehmen“, entsprechende Abkommen zu schließen. Die Hürden für die Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern sollten mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention überprüft werden. Darüber hinaus sollten die Einreisekontrollen von Flüchtlingen weiter verschärft werden. Wer sich nicht ausweisen kann oder die Identität nicht festgestellt werden kann, darf entweder nicht einreisen oder muss zwingend in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes zum Zwecke der Identitätsfeststellung verbleiben.

(Foto: © chalabala.cz  - Fotolia.com)

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