Die strukturelle Entwicklung ist in den ländlichen Regionen Deutschlands unterschiedlich. Während manche Regionen regelrecht boomen, kämpfen andere mit dem Wegbrechen traditioneller Wirtschaftszweige und Abwanderung. Die Bundesregierung schlussfolgert zutreffend daraus, dass Politik für ländliche Räume eine Daueraufgabe ist, um Lebensqualität und Grundversorgung, vielfältige Wirtschaftsstrukturen und attraktive Kulturlandschaften zu erhalten, zu stärken und weiter zu entwickeln.
Der "Zweite Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume" folgt dem Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume der 17. Legislaturperiode (Bundestags-Drs. 17/8499).
Der Bericht gibt eine umfassende Darstellung der Situation und Entwicklung ländlicher Räume sowie der Maßnahmen auf Bundesebene. Er darf aber nicht als eine Diskussion der geeigneten Maßnahmen missverstanden werden. So fehlt z.B. jegliche Bewertung des bürokratischen Rahmens der EU-Förderung, der durch Landesvorgaben noch verkompliziert wird.
Aus Sicht des DStGB ist das deutliche Bekenntnis für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu begrüßen. Jede Region kann auf die Solidarität bundesstaatlicher Unterstützung vertrauen, die zuletzt in Form der geänderten Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz erbracht wurde. Nun können auch Infrastrukturen und kleine nicht-landwirtschaftliche unternehmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung gefördert werden. Dieser Weg muss weiter begangen werden. So könnte die Reform der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in ein bundesweites System der Regionalförderung zum Anlass genommen werden, verstärkt den Regionen selbst Entscheidungsfreiheit und Verantwortung durch die Einführung von Regionalbudgets zu gewähren.
Der Bericht kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
(Foto: ©mirpic - Fotolia.com)