Spätestens ab dem Jahr 2018 wird das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben papierlos abgewickelt werden. Mit der Modernisierung will die Bundesregierung außerdem erreichen, dass die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer wird. Darüber hinaus sollen Freiräume für die öffentliche Hand, wie etwa bei der kommunalen Zusammenarbeit und der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Organisationen gesichert werden.
Die Grundlage für den Gesetzentwurf sind die im Januar von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts. Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen.
Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet.
Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis April 2016 umgesetzt sein.
Nähere Informationen zur Vergaberechtsmodernisierung stehen unter www.bmwi.de (Rubriken: Themen / Wirtschaft / Öffentliche Aufträge und Vergabe / Reform des Vergaberechts).
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zu dem Referentenentwurf des neuen Vergaberechts findet sich unter www.dstgb.de, Rubrik: Aktuelles.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts und weitere Informationen der Bundesregierung zum Thema finden sich unter www.bmwi.de (Rubrik: Themen - Wirtschaft - Öffentliche Aufträge und Vergabe).
Weitere Informationen rund um das Thema öffentliche Auftragsvergabe finden sich auf unserer Themenseite www.dstgb-vis.de.
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