Unnötige Standards abbauen

„Bund und Länder müssen daher die Kommunen von ihren Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung entlasten. Die vom Koalitionsausschuss am 06. September 2015 den Ländern und Kommunen zugesagten drei Milliarden Euro sind zwar ein erster Schritt. Das Geld muss aber dem weiter steigenden Bedarf auch kontinuierlich angepasst werden und tatsächlich bei den Kommunen ankommen“, forderte Bogya.

Der DStGB erwartet auch, dass der Beschluss des Koalitionsausschusses, die Südbalkanstaaten und Albanien als sichere Herkunftsländer anzuerkennen, schnell umgesetzt wird. Auch ist ein europäisches Verteilsystem längst überfällig und die Asylverfahren müssen endlich beschleunigt werden.

Für die Kommunen ist aber aktuell die schnelle Bereitstellung geeigneter Unterkünfte besonders vorrangig. Heute nutzen viele Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung Turnhallen, die ansonsten den Vereinen und dem Schulsport zur Verfügung stehen oder auch Schulen. „Dies ist aber schon wegen der hiermit verbundenen Konfliktpotentiale ebenso wenig eine Dauerlösung wie die ins Gespräch gebrachte Beschlagnahmung von Wohnungen“, betonte Bogya.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt daher zur Beseitigung der Wohnungsengpässe ein von Bund und Ländern schnell aufzustellendes Bauprogramm. Hinzukommen muss eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus auch über die angespannten Wohnungsmärkte hinaus. „Die vom Bund derzeit bereitgestellten 518 Millionen Euro pro Jahr reichen bei weitem nicht aus, um den aktuellen Bedarf an Sozialwohnungen, die in Deutschland auf heute nur noch 1,4 Millionen Wohnungen zurückgegangen sind, zu decken. Die Finanzhilfen des Bundes müssen daher auf mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt werden“, erklärte DStGB-Beigeordneter Norbert Portz. Hinzukommen muss eine Mitfinanzierung dieser Bundesfinanzhilfen durch die Länder mindestens in gleicher Höhe.
Der DStGB fordert auch schnelle Erleichterungen im Bau-, Vergabe- und Energiebereich. „Schon heute ist es Bund und Ländern bei Bauten, die einer „besonderen öffentlichen Zweckbestimmung“ dienen, erlaubt, von den Vorgaben des Städtebaurechts abzuweichen. Diese Möglichkeit muss gerade angesichts des kommenden Winters im Notfall auch für kommunale Flüchtlingsunterkünfte eröffnet werden, sagte Portz. Auch das Bauordnungsrecht muss bei Abstands- und Stellplatzregeln flexibler werden. Die besondere Dringlichkeit bei den Beschaffungen für Flüchtlingsunterkünfte (Container etc.) erfordert zudem, den Kommunen stärker die schnelle Freihändige Vergabe zu ermöglichen.

Auch auf die strengen Vorgaben der Energiesparverordnung muss zugunsten der Flüchtlingsunterbringung verzichtet werden können. „Eine Unterbringung von Flüchtlingen darf jedenfalls nicht an Dämmstandards scheitern“, betonte Portz.

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(Foto: © Friedberg - Fotolia.com)

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