Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg:
Der Trend des Teilens statt Besitzens (Sharing Economy) betrifft immer mehr Lebensbereiche. Sharing Programme bei der Nutzung von Fahrzeugen, Unterkünften und Medien sind gerade bei der jüngeren Generation im Trend. Im Tourismus sind in den letzten Jahren Tauschbörsen und neue Buchungsplattformen für Übernachtungsmöglichkeiten, das bekannteste Angebot ist airbnb, entstanden.
Der DStGB sieht in diesen modernen Tauschbörsen eine positive Ergänzung zu den etablierten Übernachtungsmöglichkeiten. Sie weiten das Angebot aus und sprechen neue Zielgruppen von Reisenden an. Die Städte und Gemeinden haben mehr Gäste, wenn es bei Ihnen Angebote jenseits des klassischen Hotel- und Ferienwohnungsangebotes gibt. Uns sind alle Gäste willkommen, die dazu beitragen, das touristische Angebot auszulasten und so für mehr Wertschöpfung vor Ort zu sorgen.
Sharing Plattformen sind aber auch für Städte und Gemeinden vorteilhaft, die ansonsten wenig Übernachtungskapazitäten oder eine gering ausgeprägte touristische Infrastruktur haben. Generell können digitale Dienste wie Apps dabei helfen, die Aufenthaltsqualität vor Ort zu erhöhen, etwa indem das örtliche und regionale touristische Angebot zusammengefasst und so bequem nutzbar werden.
Die zeitlich begrenzte Untervermietung von Wohnungen ist zulässig, sofern sie nicht im Vertragsverhältnis zum Vermieter oder gesetzlich untersagt ist. Wenn dies in einigen Städten oder Regionen zu unerwünschten Folgen führt, z.B. indem Wohnraum dauerhaft der Wohnnutzung entzogen wird, dann kann dem über Zweckentfremdungsverbote Einhalt geboten werden. Ein generelles Verbot oder eine einheitliche Regelung für alle Städte und Gemeinden lehnen wir ab. Die Frage, ob Zweckentfremdungsverbote eingeführt werden sollen, die Kurzzeitvermietungen verbieten, kann nur vor dem Hintergrund der besonderen Verhältnisse vor Ort entschieden werden.
Generell zeigt die Sharing Economy einen Trend auf, der sich nicht durch Verbote aufhalten lässt. Durch das Internet verändert die klassische Beziehung zwischen Anbieter und Kunden. Über Sharing Plattformen kommen neue Wettbewerber auf den Markt, weil der Besitz von Infrastruktur nicht mehr automatisch den Zugang zum Kunden sichert. Die Politik muss diese Entwicklung begleiten und ggf. durch gesetzliche Regelungen den Rahmen neu definieren. Dabei muss es Spielraum für örtlich angepasste Lösungen geben!